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Thema: Türöffnung durch First Responder

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    21.12.2002
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Um an dieser Stelle noch mal daran zu erinnern:

    Grundgesetz, Artikel 3: Die Wohnung ist unverletzlich
    Ich erinnere an dieser Stelle mal daran, daß alle(?) Brandschutzgesetze die FW ermächtigen, in diesen grundgesetzlich geschützten Bereich einzudringen, wenn das Einsatzziel es erfordert.
    Was im beschriebenen Fall gegeben ist, zumal das Öffnen der Tür im mutmaßlichen Interesse des Geschädigten liegt, also eine Geschäftsführung ohne Auftrag vorliegt. Wobei letzteres eher auf den Ersatz des entstandenen Schadens abzielt.


    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Ich erinnere an dieser Stelle mal daran, daß alle(?) Brandschutzgesetze die FW ermächtigen, in diesen grundgesetzlich geschützten Bereich einzudringen, wenn das Einsatzziel es erfordert.
    Dabei sei aber auch bedacht, dass stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden muss.

    Inzwischen stehe ich der ganzen Sache eher skeptisch gegenüber.
    1.) Wer finanziert das Türöffnungswerkzeug und die entsprechende Ausbildung des Personals?
    2.) Rechtlich ist das Ganze schon recht fragwürdig. Kein Zweifel besteht, wenn man sich sicher ist, dass ein Notfall tatsächlich vorliegt und man schnellstens durch eine Tür muss und es keinen anderen Zugang zum Patienten gibt. Sprich: Wenn auch der "normale" Rettungsdienst die Tür eintreten würde. Aber bei allen anderen Situationen bin ich mir da juristisch nicht so sicher.
    3.) Ich bin mir sicher, dass bei der bestehenden Möglichkeit, Türen zu öffnen, diese auch bei Nicht-FR-Einsätzen von der Leitstelle eingefordert wird. Sprich: Zu jedem "Schlüsseldiensteinsatz" wird nicht mehr die FW, sondern die FR-Gruppe alarmiert. Ist ja schließlich billiger.
    4.) Wenn man schon Türöffnungswerkzeug auf dem Auto hat, wo soll das Ganze enden? Schere, Spreitzer?
    5.) Sind die zeitlichen Vorteile wirklich so gravierend, dass es sich überhaupt lohnt, eine Tür vor dem Eintreffen der Feuerwehr gewaltsam zu öffnen?
    6.) Sollte bei FR-Einsätzen dann nicht die Priorität bei der Versorgung des Patienten bzw. bei der Assistenz des RD-Teams liegen, statt Schlösser einzubauen (Beim Öffnen kann man ja naturgemäß nicht am Patienten arbeite, das ist mir schon klar)?

    Mein Fazit: Wenn die Situation im Voraus klar ist, also wenn RD, FW und Pol. schon alarmiert werden, um zu einem primär nicht zugänglichen Patienten zu gelangen, dass sehe ich keine Probleme, wenn die FR-Gruppe auch eine Tür aufmacht, wenn dies auch vor Ort als notwendig erscheint.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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