Um an dieser Stelle noch mal daran zu erinnern:

Grundgesetz, Artikel 3: Die Wohnung ist unverletzlich

Schon alleine aus diesem Grund würde ich eine Türe nur auf Anweisung der Pol. öffnen, Ausnahme: Ich habe gesicherte Erkenntnisse über eine Notlage (Person ist durch Fenster zu sehen).