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Thema: Türöffnung durch First Responder

Baum-Darstellung

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  1. #9
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    Ganz so einfach ist das nicht!

    Die Polizei und das Ordnungsamt,darf das, aber nicht jeder Feuerwehrmann(ausgenommen, auf Weisung der Pol-., oder des Ordnungsamtes! Dann im Rahmen der Amtshilfe).

    Es gibt ja(in NRW) einen bestimmten Einsatzleiter, der von der Gemeinde/Kreis als Verwaltungshelfer bestimmt wird, und der darf dann entscheiden, nachdem die Verhältnissmäßigkeit abgewägt wurde, ob die Tür/Fenster geöffnet werden soll.

    Wenn du als Responder unterwegs bist, klär das vorsichtshalber erstmal mit deinem Obersten Feuerwehr-Chef ab, wo deine Grenzen sind! Nur weil du schnell vor Ort bist, heisst es nicht gleich, dass Du alles darfst!

    Machst du ein Fenster/Tür kaputt, selbst wenn Du jemand geholfen hast, der aber widerum Sagt, das hätte ja auch mit einem Fenster-,Zieh-,fix, mit weniger Schaden gemacht werden können, was nachrückende Kräfte dabei gehabt hätte, bist Du ruck zuck dran.
    Geschweige wenn Du alleine in ein Haus gehst, und der Betroffene sagt aufem Tisch lagen 2000€, gibt es sehr schnell Probleme!

    Stell Dir vor, jemand ruft bei der FW an sagt Ihre Nachbarin ist seit 3 Tagen nicht mehr draußen gewesen, und hat nicht mitbekommen, dass die in den Urlaub gefahren ist.
    Du fährst dort hin, knackst die Tür! Was hast Du jetzt gemacht?
    Für dich war das nun eine Hilfeleistung, und für die Urlauberin, ein Einbrecher!
    Was glaubst Du denn wer den Schaden jetzt zahlt?
    Hatten wir grade erst in der Rechtsbelehrung.Heisses Eisen!
    Geändert von jumbo (17.09.2008 um 13:01 Uhr)

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