Hi,
wieso schaut man bei solchen Fragen nicht einfach ins jeweilige Feuerwehrgesetz?
Im Bayrischen Feuerwehrgesetz steht doch ganz klar drin wer wann das sagen hat!

Zitat von
Bayrisches Feuerwehrgesetz, ART 18
(Einige Absätze nicht mit kopiert...)
Art. 18: Einsatzleitung
(1) Der Einsatzleiter hat den Einsatz der Feuerwehren und aller Hilfskräfte (Art. 24 Abs. 1) an der
Schadensstelle zu leiten und, wenn notwendig, weitere Feuerwehren und Hilfskräfte anzufordern. Er
lässt die Einsatz- und Hilfskräfte versorgen und ablösen.
(2) Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensortes.
Kommen mehrere Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne
Berufsfeuerwehr zum Einsatz, so kann der Feuerwehrkommandant, dem die Aufgaben gemäß Art. 16
Abs. 2 Satz 1 obliegen, die Einsatzleitung übernehmen.
(4) Treffen örtlich zuständige besondere Führungsdienstgrade (Art. 19* und 21*) ein, so kann der jeweils
Ranghöchste die Einsatzleitung übernehmen. Besondere Führungsdienstgrade der Freiwilligen
Feuerwehr einer kreisfreien Gemeinde können die Einsatzleitung in einem benachbarten Landkreis,
besondere Führungsdienstgrade aus einem Landkreis die Einsatzleitung in einer benachbarten
kreisfreien Gemeinde übernehmen. Bei gleichem Rang entscheidet die Zuständigkeit für den
Schadensort.
(6) Der dem gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst angehörende Leiter von
Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr kann die Einsatzleitung stets übernehmen.
* Die besonderen Führungsdienstgrade nach ART19 sind: KBR, KBI, KBM
Die nach Art21 sind: STBR, STBI, STBM.
Bis auf den Absatz 6 ist eigendlich alles ganz klar!
Laut Gesetz kann der jeweils Ranghöhere immer und jederzeit die Einsatzleitung entziehen wenn er es denn so möchte. Vorrausgesetzt es passiert in seinem Zuständigkeitsbereich!
(Ein LAmettaträger aus München kann also nicht in Würzburg das sagen haben... Das ist aber auch logisch)
DAs hat nichts damit zu tun ob jemand alarmiert wurde oder ob er seine PSA dabei hat!
Zumindest finde ich dazu nichts im Gesetz. Zwar werden sich die meisten der "höheren" Hüten ohne Bedarf die EL zu übernehmen, was auch gut ist, wenn sie es aber wollen dann IST ES SO und du hast zu kuschen!
Daraus folgt auch wem du von der EST verweisen kannst: Natürlich könntest du den KBM von der EST verweisen solange du Einsatzleiter bist. Nur wird der dir dann sagen nun bin ICH Einsatzleiter und dann fährst DU nach Hause.
Etwas verwirrende finde ich nur den Absatz 6.
Dort steht das ein Leiter einer BF jederzeit die EL übernehmen kann. Aber überhaupt keine Einschränkung. (z.B. Örtlich) Man könnte also hereininterpretieren das der Leiter der BF München egal wo in Bayern, die EL übernehmen könnte solange es dort keine BF gibt...
Wobei ich aber annehme das dies gerade NICHT gemeint ist, sondern nur solange seine Jungs auch mitspielen, oder? Das währe ja sonst schon heftig! Wer weiß zu diesem Punkt etwas näheres?
Gruß
Carsten
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