... sollte man, bevor man zu einer Entscheidung kommt, überlegen, welche "Außenwirkung" die Verfehlung des Mitgliedes hat bzw. welche Wirkung es auf die HiOrg hat, in der er/sie Angehöriger ist.

Davon abhängig natürlich auch die schwere der begangenen Tat und speziell um welche Art von Delikt es sich handelt. Ein pauschales "in die Ecke stellen" sollte man meines Erachtens unterlassen.

Wenn ich, wie im vorliegenden Fall ein KV-Delikt habe, dass sich offensichtlich innerhalb des privaten Umfeldes ereignet hat, habe, wird die Außenwirkung bzw. Wirkung auf die HiOrg wohl eher gering sein. Was die Eigentumsdelikte angeht, so kann man sich seine eigenen Gedanken manchen, wie man damit umgeht. Aber das klang hier ja schon durch.

Wenn es ein Einzelfall bezogen auf diese Person ist und bleibt würde ich persönlich keine Konsequenzen ziehen oder ziehen lassen. Im Wiederholungsfall sollte man sich dann aber intensive Gedanken machen, ob ein Verbleib in der HiOrg noch sinnvoll ist.