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Thema: Frage zur StVO

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  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
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    Das ist das gleiche wenn einer im Überholverbot überholt und auf der anderen Fahrbahnseite will jemand nach rechts auf die Strasse einbiegen und schaut nur nach links, weil von ihn aus gesehen kann ja von rechts nichts kommen....
    Nur weil einer sich falsch verhält verliert er seine Vorfahrt nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
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    1.737
    Im Falle eines Unfalles wird IMO aber trotzdem die Frage interessant, ob der Unfall auch für den Vorfahrthabenden vermeidbar gewesen wäre, wenn er sich angemessen vorsichtig verhalten hätte.

  3. #3
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    531
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Im Falle eines Unfalles wird IMO aber trotzdem die Frage interessant, ob der Unfall auch für den Vorfahrthabenden vermeidbar gewesen wäre, wenn er sich angemessen vorsichtig verhalten hätte.
    Deshalb: immer den §1 StVO im Hinterkopf haben (... sich selbst und andere gefährden ...).
    MkG
    Rundhauber

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Dazu muss man noch nicht einmal in Überholverbot sein. Mir passiert das regelmäßig in einer schmealen Gasse, wo rechts Autos parken. Da bleibt mir nur die linke Spur übrig. Das führt regelmässig zu Vorfahrtverstößen von von links kommenden Fahrzeugen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

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