Das is ganz einfach: Du hast Vorfahrt...
Denn wenn der, der die Einbahnstraße in falscher Richtung befährt, das darf (§35) dann hat er auch nach dem letzten Absatz in diesem Paragraphen besondere Vorsicht walten zu lassen ;)
(Und Ja, auch wenn es nicht die Müllabfuhr, sondern ein Rettungsmittel ist, darf es sich nicht seine eventuelle Vorfahrt erzwingen...)
Ein anderer Fall als der Genannte, wird wohl nicht eintreten... Denn wenn Fahrräder die Einbahnstraße durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet, diese in verkehrter Richtung befahren dürfen, steht dann auch ein "Vorfahrt-Achten"-Schild auf der anderen seite :)
MfG Fabsi