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Thema: Frage zur StVO

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das is ganz einfach: Du hast Vorfahrt...

    Denn wenn der, der die Einbahnstraße in falscher Richtung befährt, das darf (§35) dann hat er auch nach dem letzten Absatz in diesem Paragraphen besondere Vorsicht walten zu lassen ;)
    (Und Ja, auch wenn es nicht die Müllabfuhr, sondern ein Rettungsmittel ist, darf es sich nicht seine eventuelle Vorfahrt erzwingen...)

    Ein anderer Fall als der Genannte, wird wohl nicht eintreten... Denn wenn Fahrräder die Einbahnstraße durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet, diese in verkehrter Richtung befahren dürfen, steht dann auch ein "Vorfahrt-Achten"-Schild auf der anderen seite :)

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Das ist das gleiche wenn einer im Überholverbot überholt und auf der anderen Fahrbahnseite will jemand nach rechts auf die Strasse einbiegen und schaut nur nach links, weil von ihn aus gesehen kann ja von rechts nichts kommen....
    Nur weil einer sich falsch verhält verliert er seine Vorfahrt nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Im Falle eines Unfalles wird IMO aber trotzdem die Frage interessant, ob der Unfall auch für den Vorfahrthabenden vermeidbar gewesen wäre, wenn er sich angemessen vorsichtig verhalten hätte.

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Im Falle eines Unfalles wird IMO aber trotzdem die Frage interessant, ob der Unfall auch für den Vorfahrthabenden vermeidbar gewesen wäre, wenn er sich angemessen vorsichtig verhalten hätte.
    Deshalb: immer den §1 StVO im Hinterkopf haben (... sich selbst und andere gefährden ...).
    MkG
    Rundhauber

  5. #5
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    Dazu muss man noch nicht einmal in Überholverbot sein. Mir passiert das regelmäßig in einer schmealen Gasse, wo rechts Autos parken. Da bleibt mir nur die linke Spur übrig. Das führt regelmässig zu Vorfahrtverstößen von von links kommenden Fahrzeugen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

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