Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Es gibt IMHO ein Urteil, wo jemand ein Verkehrschild nicht sehen konnte, weil dieses durch Heckenbewuchs "verschwunden" war. Wenn mich nicht alles täuscht, floss dort in die Urteilsfindung ein, das der gute Mensch seit einigen Jahren schon jeden Tag an diesem plötzlich verschwundenen Schild auf dem Weg zur Arbeit vorbei gekommen ist... Und das war nicht zu seinem Vorteil.
Von diesen urteilen gibt es viele.
Bez. der Heckenbewuchsgeschichte kann man sich als Ortsunkundiger rausreden.
Bei täglichen Fahrten derselben Strecke ist das ja noch verständlich, obwohl wie kann man denn dann Unterschiede machen so unter dem motto "der darf das, der aber nicht"? Naja Gerichte in ihren Urteilsfindungen halt.
Aber es gibt ja auch den Fall, daß Schilder im Winter zugeschneit sind. Dann ist man nicht verpflichtet diese Schilder frei zu machen und braucht sich dann auch nicht an die nicht erkennbaren Zeichen zu halten. Dies gilt jedoch nicht für folgende Schilder: Vorfahrt achten (zeichen 205), Vorfahrtstraße (Zeichen 306), STOP (Zeichen 206), da diese alleine durch ihre außergewöhnliche Form zu erkennen sind (inwieweit das bei "Ende der Vorfahrtstraße"[Zeichen 307] auch funktionieren soll ist mir schleierhaft.)