Sorry ich meinde das etwas anders, wenn ich aus einer 30er zone komme die laut aufhebungsschild endet und auf die Hauptstr. fahre, kann man nicht erkennen das gerade auf der Hauptstr. 30 gilt.
MfG
Sorry ich meinde das etwas anders, wenn ich aus einer 30er zone komme die laut aufhebungsschild endet und auf die Hauptstr. fahre, kann man nicht erkennen das gerade auf der Hauptstr. 30 gilt.
MfG
Aus genau diesem Grund muss nach jeder Einmündung, aus der Verkehr kommen könnte ein neues 30er Schild stehen. Man darf sich dabei nicht auf Ortskenntnis berufen.
Sonst würde ja auch der Umkehrschluss gelten, dass neue Verkehrsregelungen missachtet werden könnten, weil´s die letzten Jahre ja auch anders war.
Es gilt nur das, was beschildert ist und/oder auf der Straße steht. Große Ausnahme: Zonen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Da ist der Fall ja auch etwas anders: Das Schild ist da, und dem Verkehrsteilnehmer hätte durch tägliches Dranvorbeifahren erkennen können, dass das Schild immer mehr zu wuchert. Dies hätte ihm als wahrscheinlicher vorkommen müssen als die plötzliche Änderung durch Entfernen des Schildes.
Auch Zone-30-Schilder, die durch LKW zugeparkt sind, gelten. Zumindest wenn man Dir nachweisen kann, dass Du in dieser Zone wohnst und es deshalb hättest wissen müssen.
Aber wenn ich jemanden in ener fremden Stadt besuche, brauche ich nicht zu wissen, wo sich evtl. Schilder verbergen könnten, sei es hinter irgendwelchen Hecken oder parkenden Fahrzeugen. Und auch, was früher mal war, kann mir völlig egal sein.
Auch toll in diesem Zusammenhang die Ausrede mit dem Navi: Es gilt, was auf dem Schild am Straßenrand steht, nicht, was mir das Navi sagt.
Und, weil´s hier gerade so schön passt: Fahrzeuge, die entgegen der vorgeschriebenen Richtung aus Einbahnstraßen kommen, meinen Weg aber von rechts kreuzen, haben Vorfahrt. Denn es gilt nach wie vor rechts vor links, wenn nix gegenteiliges geregelt ist.
Gruß, Mr. Blaulicht
Da konstruier ich doch mal schnell einen Fall...
Ich komme an eine Kreuzung vor der ein Vorfahrtschild steht (das "eckige Spiegelei"). Die Straße von links hat ein "Vorfahrt-Achten-Schild", rechts geht eine Einbahnstraße rein. Aus dieses Einbahnstraße kommt ein Auto.
Wer hat jetzt Vorfahrt? Ich, weil ich das Vorfahrschild habe, oder das Auto, dass verkehrt herum aus der Einbahnstraße kommt, daher logischer Weise kein Vorfahrt-Achten-Schild hat, aber von mir aus gesehen von rechts kommt? ;-)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das is ganz einfach: Du hast Vorfahrt...
Denn wenn der, der die Einbahnstraße in falscher Richtung befährt, das darf (§35) dann hat er auch nach dem letzten Absatz in diesem Paragraphen besondere Vorsicht walten zu lassen ;)
(Und Ja, auch wenn es nicht die Müllabfuhr, sondern ein Rettungsmittel ist, darf es sich nicht seine eventuelle Vorfahrt erzwingen...)
Ein anderer Fall als der Genannte, wird wohl nicht eintreten... Denn wenn Fahrräder die Einbahnstraße durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet, diese in verkehrter Richtung befahren dürfen, steht dann auch ein "Vorfahrt-Achten"-Schild auf der anderen seite :)
MfG Fabsi
Das ist das gleiche wenn einer im Überholverbot überholt und auf der anderen Fahrbahnseite will jemand nach rechts auf die Strasse einbiegen und schaut nur nach links, weil von ihn aus gesehen kann ja von rechts nichts kommen....
Nur weil einer sich falsch verhält verliert er seine Vorfahrt nicht.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Im Falle eines Unfalles wird IMO aber trotzdem die Frage interessant, ob der Unfall auch für den Vorfahrthabenden vermeidbar gewesen wäre, wenn er sich angemessen vorsichtig verhalten hätte.
Dazu muss man noch nicht einmal in Überholverbot sein. Mir passiert das regelmäßig in einer schmealen Gasse, wo rechts Autos parken. Da bleibt mir nur die linke Spur übrig. Das führt regelmässig zu Vorfahrtverstößen von von links kommenden Fahrzeugen...
Gruß, Mr. Blaulicht
Jo den Fall kennen ich auch. bin fälschlicherweise mit einem Bus (Linienbus) eine Straße weitergefahren obwohl ich lt. dem Spardosenschild nicht hätte weiterfahren dürfen. Nur das Problem war der parkende Getränkelaster der genau vor dem (einzigen) Schild stand und eine Gaststätte belieferte.
Ich habe das zwar bemerkt an den falschherum stehenden Fahrzeugen, aber fahr mal mit nem linienbus der eh grad so in die Straße passt, ca. 100m rückwärts. Das dauert und zack standen die Grünen hinter mir. Erst haben sie noch schön sorgfältig hinter mir abgesperrt und mir rausgeholfen. Aber kaum aus dem Chaos raus, kam schon das gemecker von wegen Einbahnstraße und blabla. Wohlbemerks: Wir standen genau vor dem besagten Schild. Ich zeigte mal drauf und sagte denen woher ich denn bitteschön wissen soll, daß man da nicht weiterfahren kann/darf. "Ja links....ach ne da steht ja gar kein Schild...ähhhmmmm ja dann noch gute weiterfahrt". Sofort trollten sich die 2 zu dem getränkelasterfahrer und dann bekam der ne schöne abfuhr.
Von diesen urteilen gibt es viele.
Bez. der Heckenbewuchsgeschichte kann man sich als Ortsunkundiger rausreden.
Bei täglichen Fahrten derselben Strecke ist das ja noch verständlich, obwohl wie kann man denn dann Unterschiede machen so unter dem motto "der darf das, der aber nicht"? Naja Gerichte in ihren Urteilsfindungen halt.
Aber es gibt ja auch den Fall, daß Schilder im Winter zugeschneit sind. Dann ist man nicht verpflichtet diese Schilder frei zu machen und braucht sich dann auch nicht an die nicht erkennbaren Zeichen zu halten. Dies gilt jedoch nicht für folgende Schilder: Vorfahrt achten (zeichen 205), Vorfahrtstraße (Zeichen 306), STOP (Zeichen 206), da diese alleine durch ihre außergewöhnliche Form zu erkennen sind (inwieweit das bei "Ende der Vorfahrtstraße"[Zeichen 307] auch funktionieren soll ist mir schleierhaft.)
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