Das ist aber auch nur ein Urteil in einem speziellen Fall, der sogar noch den Spezialfall innerorts darstellt.
Es gibt genau so Urteile, die in die andere Richtung geben (IMO ist das sogar die Mehrheit, einfach mal mit "Einmündung, Streckenverbot" googlen).
Die StVO ist eindeutig: Streckenverbote enden, wenn sie aufgehoben werden oder man die Straße verlässt (oder der Grund für das Verbot nicht mehr vorliegt, wenn sie an ein Gefahrenzeichen gebunden sind).
Dass ein Verkehrsteilnehmer, der an dieser Einmündung auf die Straße auffährt, von einem solchen Streckenverbot nichts wissen kann, wenn das Zeichen nicht wiederholt wird, wird wohl hingenommen. Ansonsten müsste man das Zeichen ja an jeder pisseligen Einmündung wiederholen.