Aus genau diesem Grund muss nach jeder Einmündung, aus der Verkehr kommen könnte ein neues 30er Schild stehen. Man darf sich dabei nicht auf Ortskenntnis berufen.
Sonst würde ja auch der Umkehrschluss gelten, dass neue Verkehrsregelungen missachtet werden könnten, weil´s die letzten Jahre ja auch anders war.
Es gilt nur das, was beschildert ist und/oder auf der Straße steht. Große Ausnahme: Zonen.
Gruß, Mr. Blaulicht