Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

MfG Fabsi
Auch nicht so ganz richtig. Streckenverbote enden u.a. auch an Einmündungen zu Vorfahrt berechtigten Strassen.

Beispiel:
Nebenstraße mit Tempolimit 70 (außerorts) trifft auf Bundesstraße ohne Tempolimit (also 100). Du biegst auf die Bundestraße ab. Fährst Du mit 70 weiter? Steht vor der Kreuzung ein "70 Ende"-Schild? IMO in beiden Fällen NEIN.
Oder wenn auf der Autobahn Tempolimit 120 gilt, kannst Du auch nicht nach der nächsten Ausfahrt lustig mit 120 Sachen auf der Landstraße weiter fahren. Ich habe auf solchen Abfahrten aber noch kein "120 Ende"-Schild gesehen.

Aber hier im Forum sind doch auch Kollegen von der POL vertreten. Die können sich hier ja mal näher dazu äußern.