Ähm, wenn die Straße "quasi" zuende ist, dann sind auch die Beschränkungen aufgehoben ;)
MfG Fabsi
Ähm, wenn die Straße "quasi" zuende ist, dann sind auch die Beschränkungen aufgehoben ;)
MfG Fabsi
Guggt Ihr hier.
Da steht - nach einem groben Überflug - alles drin!
Gruß, Mr. BLaulicht
Das ist aber auch nur ein Urteil in einem speziellen Fall, der sogar noch den Spezialfall innerorts darstellt.
Es gibt genau so Urteile, die in die andere Richtung geben (IMO ist das sogar die Mehrheit, einfach mal mit "Einmündung, Streckenverbot" googlen).
Die StVO ist eindeutig: Streckenverbote enden, wenn sie aufgehoben werden oder man die Straße verlässt (oder der Grund für das Verbot nicht mehr vorliegt, wenn sie an ein Gefahrenzeichen gebunden sind).
Dass ein Verkehrsteilnehmer, der an dieser Einmündung auf die Straße auffährt, von einem solchen Streckenverbot nichts wissen kann, wenn das Zeichen nicht wiederholt wird, wird wohl hingenommen. Ansonsten müsste man das Zeichen ja an jeder pisseligen Einmündung wiederholen.
Mein vorläufiges Fazit:
Recht hat doch eher wenig mit Logig oder gar gesundem Menschenverstand zu tuen...
Aber Danke fürs schlaumachen.
MfG
brause
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