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Thema: Frage zur StVO

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

    Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

    Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

    MfG Fabsi
    Auch nicht so ganz richtig. Streckenverbote enden u.a. auch an Einmündungen zu Vorfahrt berechtigten Strassen.

    Beispiel:
    Nebenstraße mit Tempolimit 70 (außerorts) trifft auf Bundesstraße ohne Tempolimit (also 100). Du biegst auf die Bundestraße ab. Fährst Du mit 70 weiter? Steht vor der Kreuzung ein "70 Ende"-Schild? IMO in beiden Fällen NEIN.
    Oder wenn auf der Autobahn Tempolimit 120 gilt, kannst Du auch nicht nach der nächsten Ausfahrt lustig mit 120 Sachen auf der Landstraße weiter fahren. Ich habe auf solchen Abfahrten aber noch kein "120 Ende"-Schild gesehen.

    Aber hier im Forum sind doch auch Kollegen von der POL vertreten. Die können sich hier ja mal näher dazu äußern.
    MkG
    Rundhauber

  3. #3
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    Ähm, wenn die Straße "quasi" zuende ist, dann sind auch die Beschränkungen aufgehoben ;)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Guggt Ihr hier.

    Da steht - nach einem groben Überflug - alles drin!

    Gruß, Mr. BLaulicht

  5. #5
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    20.12.2001
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Guggt Ihr hier.

    Da steht - nach einem groben Überflug - alles drin!

    Gruß, Mr. BLaulicht
    Das entspricht ja meiner Logig.

    Danke für den Link.
    MfG

    brause

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Das entspricht ja meiner Logig.

    Danke für den Link.
    Das ist aber auch nur ein Urteil in einem speziellen Fall, der sogar noch den Spezialfall innerorts darstellt.

    Es gibt genau so Urteile, die in die andere Richtung geben (IMO ist das sogar die Mehrheit, einfach mal mit "Einmündung, Streckenverbot" googlen).

    Die StVO ist eindeutig: Streckenverbote enden, wenn sie aufgehoben werden oder man die Straße verlässt (oder der Grund für das Verbot nicht mehr vorliegt, wenn sie an ein Gefahrenzeichen gebunden sind).
    Dass ein Verkehrsteilnehmer, der an dieser Einmündung auf die Straße auffährt, von einem solchen Streckenverbot nichts wissen kann, wenn das Zeichen nicht wiederholt wird, wird wohl hingenommen. Ansonsten müsste man das Zeichen ja an jeder pisseligen Einmündung wiederholen.

  7. #7
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    Mein vorläufiges Fazit:

    Recht hat doch eher wenig mit Logig oder gar gesundem Menschenverstand zu tuen...

    Aber Danke fürs schlaumachen.
    MfG

    brause

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

    Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

    MfG Fabsi
    Stimmt auch nicht ganz:

    §41 StVO:

    [...] Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. [...]
    MfG

    brause

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