Da ist der Fall ja auch etwas anders: Das Schild ist da, und dem Verkehrsteilnehmer hätte durch tägliches Dranvorbeifahren erkennen können, dass das Schild immer mehr zu wuchert. Dies hätte ihm als wahrscheinlicher vorkommen müssen als die plötzliche Änderung durch Entfernen des Schildes.
Auch Zone-30-Schilder, die durch LKW zugeparkt sind, gelten. Zumindest wenn man Dir nachweisen kann, dass Du in dieser Zone wohnst und es deshalb hättest wissen müssen.
Aber wenn ich jemanden in ener fremden Stadt besuche, brauche ich nicht zu wissen, wo sich evtl. Schilder verbergen könnten, sei es hinter irgendwelchen Hecken oder parkenden Fahrzeugen. Und auch, was früher mal war, kann mir völlig egal sein.
Auch toll in diesem Zusammenhang die Ausrede mit dem Navi: Es gilt, was auf dem Schild am Straßenrand steht, nicht, was mir das Navi sagt.
Und, weil´s hier gerade so schön passt: Fahrzeuge, die entgegen der vorgeschriebenen Richtung aus Einbahnstraßen kommen, meinen Weg aber von rechts kreuzen, haben Vorfahrt. Denn es gilt nach wie vor rechts vor links, wenn nix gegenteiliges geregelt ist.
Gruß, Mr. Blaulicht