Kleidung, die die Anforderungen nach EN 471 Kl. 2 erfüllt, hat im Feuerwehreinsatz wie bereits gesagt einen Nachteil: Sie wird diese Eigenschaften schnell einbüßen, durch Alterung, Verschleiß und Verschmutzung. Damit ist die Warnwirkung hinfällig und die Kleidung müsste ersetzt werden.
Wenn man das ganze nur über Kombistreifen realisieren will (wegen dunklem Hintergrund) braucht man für die erforderlichen Flächen zig laufende Meter, so dass im Endeffekt die ganze Kleidung vollgeneäht ist.

Die Warnweste kann man bei entsprechendem Zustand ruhigen gewissens Wegwerfen und eine neue kaufen. Insofern ist die Warnweste eben doch keine schlechte Idee, realistisch gesehen führt kein Weg daran vorbei, wenn man die Anforderungen nach EN 471 Kl. 2 erfüllen muss und nicht andauernd neue Feuerschutzkleidung kaufen will.
In den meisten Fällen stellt das Überziehen einer Warnweste auch gar kein Problem oder eine Gefährdung dar. Gut unter PA würde ich die Warnweste weglassen, da muss dann ggf. eben die Wirkung der Kleidung für die Sichtbarkeit ausreichen. Genauso in dem Fall, dass ich mich als FA im gesicherten Bereich einer abgesperrten Einsatzstelle bewege. Aber auch da wird man mich - z. B. beim VU auf Landstraßen - selten ohne Warnweste antreffen.