Ich hatte gehofft, dass sich jemand aus betreffendem Sprengel meldet und vielleicht nachprüfbar abschwächende Fakten liefern kann.
Deine Schilderungen machen zwar Details klarer, die Sache insgesamt aber nicht besser.
Der StBI gehört vor Gericht.
Ich hatte gehofft, dass sich jemand aus betreffendem Sprengel meldet und vielleicht nachprüfbar abschwächende Fakten liefern kann.
Deine Schilderungen machen zwar Details klarer, die Sache insgesamt aber nicht besser.
Der StBI gehört vor Gericht.
Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...
Nochmal
die Sache ist von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Das bedeutet in Deutschland das keiner schuldig ist. Die Kampagne die jetzt folgt ist in meinen Augen eine reine Racheaktion.
Abhängig davon halte ich den Vorgang auch nicht für ok, und das Verhalten der Wehrführung ist inakzeptabel.
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schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
bestätigt meine meinung
mehr brauch ich ja wohl nicht sagen
redet auch keiner.
Aber disziplinarische Massnahmen sind IMHO zwingend notwendig.
Diese Macho-Nummern gehören nicht in die Feuerwehr. AGG gelesen ?
Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...
Das mit der Racheaktion (= Ausschluß) durch den Stadtbrandmeister kann ich nur bestätigen!!! Man beachte in diesem Zusammenhang noch einmal, dass die Strafanzeige sich nicht gegen den Stadtbrandmeister richtete, sondern gegen einen sehr engen Verwandten!
Den Begriff "Kampagne" lehne ich ab, es handelte sich um einen berechtigten Widerspruch gegen die Ausschlußverfügung, weil diese durch nichts zu begründen war (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen).
M f G
URW O.-E.
ist auch keine Kampagne, sondern legitimer Druck auf Führungskräfte und Mannschaftsdienstgrade, welche eklatant versagt haben.
Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...
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Die Frage ist falsch gestellt! Die Presse wurde schon einige Tage vor dem Verwaltungsgerichtstermin in Gelsenkirchen vom Stadtzbrandmeister O.-E. darüber informiert, dass drei Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen worden sind (Auszug aus dem Jahresabschlußbericht). Dass die Redaktionen dann natürlich weiter recherchieren ist doch logisch.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat aber nicht im Sinne des Stadtbrandmeisters entschieden (warum wohl???).
Damit wurde dieser Vorfall für die Medien doch erst interessant. Fakt ist auf jeden Fall: Die Medien wurden nicht durch die Kläger in formiert.
M f G
URW O.-E.
dann muss ich sagen die medien recherchieren falsch.
es wird überall so hingestellt als ob der vorfall keine Aufklärung durch Recht und Gesetz erfahren hätte. das ist Falsch! Sowohl der Gleichstellungsbeauftragte als auch der Staatsanwalt sahen keinen Handlungsbedarf. Und darauf wird nirgends hingewiesen!
Nochmal meine Meinung. Hier soll der Stadtbrandmeister oder wie er auch immer heist durch öffentlichen Druck abgesetzt werden.
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Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt wurde, nachdem sie sich eingeschaltet hatte, mit Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen (siehe mein 1. Posting). Der Staatsanwalt hat sehr wohl Handlungsbedarf gesehen, allerdings war die strafrechtliche Relevanz nicht ausreichend. Das wurde nochmals auch durch das Verwaltungsgericht bestätigt.
Das der Stadtbrandmeister (so heißt das bei uns!) sich von Beginn an in den Vordergrund geschoben hat, liegt doch lediglich daran, dass sein Verwandter beteiligt war. Ich denke, das die Befangenheit hier offensichtlich und objektives Handeln für ihn nicht möglich ist.
M f G
URW O.-E.
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