Hallo,
ich bin heute auf dieses Forum gestoßen und finde es sehr interessant, wie über diesen Vorfall diskutiert wird. Mir ist aber aufgefallen, dass sich einige Vermutungen eingeschlichen haben, die nicht mit dem tatsächlichen Ablauf zu tun haben.
Ich denke, als jemand, der den gesamten Vorgang mitbekommen hat, kann ich einen kurzen Abriss geben, um die Diskussion wieder ins Fahrwasser zu bringen.
Der gesamte Vorfall hätte innerhalb von 3 Tagen erledigt sein können. Leider war aber die Löschzugführung und der Stadtbrandmeister - trotz mehrmaliger Bitte - nicht gesprächsbereit.
Aufgrund der verwandschaftlichen Beziehung zwischen dem Stadtbrandmeister und einem der Täter wurde massiv Druck auf die junge Frau, ihren Freund und dessen Vater ausgeübt (die zu diesem Zeitpunkt bei einem Leistungsnachweis in einem Nachbarort waren), um den Vorfall zu verdecken.
Selbst die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Oer-Erkenschwick wurde mit Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen, nachdem sie sich eingeschaltet hatte.
Um die anderen Mitglieder der Feuerwehr zu schützen (wovor?) wude die junge Frau vom Dienst suspendiert.
Strafanzeige gegen die zwei Mitglieder des Löschzugs Rapen wurde erst erstattet, nachdem auch bei der letzten Anhörung und wiederholtem Gesprächsangebot kein Ergebnis erzielt wurde. Die Aufforderung Strafanzeige zu erstatten kam übrigens von einem Mitglied der Stadtverwaltung am Schluß der Anhörung (ca. 6 Wochen nach dem Vorfall).
Nachdem die Staatsanwaltschaft Bochum und der Generalstaatswalt in Hamm eine Verfahrenseröffnung ablehnten, obwohl beide Stellen anerkannten, dass es einen Übergriff gegeben hat, wurde vom Stadtbrandmeister das Ausschlußverfahren eingeleitet.
Wie zum Abschluß vom Verwaltungsgericht festgestellt wurde, waren die im Ausschlußschreiben aufgeführten Gründe ohne jede rechtliche Grundlage, abgesehen von vielen formalen Fehlern. Ausdrücklich wurde vom Kammervorsitzenden betont, dass in diesem Fall das Opfer zum Täter gemacht wurde.
Erstaunlich ist auch, dass die eigentlichen Täter nie benannt wurden (einer von Ihnen ist Mitarbeiter der Stadt O.-E., der andere mit dem Stadtbrandmeister eng verwandt). Ich finde, dass der Stadtbrandmeister in diesem Fall seine Fürsorgepflicht sträflich vernachlässigt hat, und das über einen längeren Zeitraum. Das er sich dessen bewusst war, zeigt doch auch die Reaktion vor dem Verwaltungsgericht, als er "zähneknirschend" die Rausschmisse zurücknahm.
Auch wenn der Stadtbrandmeister ein Ehrenbeamter ist, mit Ehre hatte dieses Verhalten der letzten Monate nichts zu tun. Ehrenvoll wäre es, wenn er seinen Hut nehmen würde.
Das auslösende Ritual ist wegen der teilweise menschenverachtenden Komponenten mit sicherheit nicht zeitgemäß.
Ich hoffe, es fühlt sich niemand zurechtgewiesen, aber die Fakten sind für eine gute Diskussion notwendig.
M f G
URW O.-E.