Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
Das ist genau das, worauf ich hinaus will. In diesen von dir zitierten Vorschriften ist dieses nicht geregelt.
"§ 19 Disziplinarbefugnis und Disziplinarmaßnahmen
(1) Die Disziplinarbefugnis über die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wird von
der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr ausgeübt. Disziplinarvorgesetzte /
Disziplinarvorgesetzter ist in den Fällen des § 2 der Verordnung die Leiterin / der
Leiter der Feuerwehr, in deren / dessen Wehr die / der Betroffene auf die Sollstärke
angerechnet wird."

Deutlicher kann es ja wohl nicht geregelt sein.

Aber etwas, was nicht explizit anhand von Vorschriften geregelt ist noch lange nicht unmöglich.
Stimmt, das nennt man dann u.U. Rechtsbeugung.

Denk mal drüber nach, was ich mit der Hirarchie gemeint haben könnte ...
Erkläre es mir bitte.

Ich werde einfach mal beim Innenministerium nachfragen.