Sicherlich gibt es wichtigere Themen, das streitet auch keiner ab. Aber es handelt sich hierbei um einen Auspruch eines verückten Massenmörders, der im Namen aller Deutschen Millionen(!!!) unschuldiger Menschen ermordet hat. Der Spruch ist meines Wissens zwar nicht verboten und wird auch nicht als volksverhetzend eingestuft, jedoch muss jeder, der sich diesen Text auf seine Fahne (bzw. T-Shirt) schreibt, auch gefallen lassen, mit Nazis auf eine Stufe gestellt zu werden. Insbesondere dann, wenn dazu noch eine Schriftart gewählt wurde, die von Neonazis und deren Organisationen auch heute noch gern benutzt wird.
Nach meinem Kenntnisstand (BrandSchG Schl.-Holst.) ist jede Abteilung (Spielmannzug, JF, etc.) eine Unterabteilung der Wehr. Und wenn eine Wehr eine Wettkampfgruppe zu solchen Veranstaltungen anmeldet, ist sie auf jeden Fall offizieller Vertreter der Wehr! D.h. die Gruppe hat mit den T-Shirts also nicht nur sich selbst sondern die gesamte FF Gr. Gaglow in den Verruf gebracht, ein rechtsorientierter Verein zu sein. Sie sind ja schließlich nicht für den örtlichen Sportverein angetreten. Damit hat die Gruppe dem öffentlichen Ansehen ihrer Wehr erheblichen Schaden zugefügt - und zwar bundesweit! Es gibt Wehren, in denen man bereits aus geringeren Gründen ausgeschlossen wird, bzw. einem nahe gelegt wird, aus der Wehr auszutreten. Dazu braucht man kein hervorragendes Rechtsempfinden - ein gesunder Menschenverstand und ein Mindestmass an Allgemeinbildung sind vollkommen ausreichend! Und mit Polizei hat damit sowieso nichts zu tun.
Apropos "Bildungsmangel": UNWISSENHEIT SCHÜTZT NICHT VOR STRAFE!
Wäre dieser Vorfall in meiner Wehr passiert, hätten sicherlich mehrere Kameraden (ich auch) einen Antrag auf Ausschluss gestellt, da wir nicht mit Nazis oder nationalsozialistischem Gedankengut in Verbindung gebracht werden möchten.
Gruß,
Rundhauber