... evtl. weil es in der Diskussion um den Zeitraum ging, in dem die Stiefel bei voller Rückerstattung zurückgegeben werden können?
Wenn es tatsächlich so ist (wie ich aus einigen Beiträgen rauslese), dass die Fa Hanrath die Stiefel weiter verkauft hat, als bereits die Untersagung rechtsgültig war würde es sich evtl. um Betrug handlen. Somit greift nicht mehr das kaufvertragsrecht sondern das Strafrecht! (Auch in Hinblick auf eventuelle Schadenersatzansprüche...)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator