Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
... wenn nicht sogar die Zeiten nach §78 Abs.3 Satz3 StGB iVm. 263 StGB in betracht kommen gelten also 10 Jahre!
Was hat denn jetzt die Verjährung von Betrug (also Strafrecht) mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag (Zivilrecht) zu tun?