Eben, das steht im BGB.... evtl. weil es in der Diskussion um den Zeitraum ging, in dem die Stiefel bei voller Rückerstattung zurückgegeben werden können?
Was hat die Frage, wie lange nach der Tat der Staat den Betrüger bestrafen kann, damit zu tun?
Ich bin zwar kein Jurist, aber das sehe ich deutlich anders und hätte gerne mal eine Begründung, warum das so sein sollte.Wenn es tatsächlich so ist (wie ich aus einigen Beiträgen rauslese), dass die Fa Hanrath die Stiefel weiter verkauft hat, als bereits die Untersagung rechtsgültig war würde es sich evtl. um Betrug handlen. Somit greift nicht mehr das kaufvertragsrecht sondern das Strafrecht! (Auch in Hinblick auf eventuelle Schadenersatzansprüche...)
Das Strafrecht regelt, wie der Staat den Betrüger bestraft. Da tritt ja auch der Staatsanwalt als Ankläger auf. Das und auch nur das steht übrigens auch in den von dir genannten Paragraphen ... Schadensersatz ist übrigens auch einzig und allein Zivilrecht und im BGB geregelt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag (Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer) ist eine ganz andere Baustelle und komplett im BGB geregelt, damit hat das StGB (Verhältnis zwischen Staat und Straftäter) nichts zu tun.