Ergebnis 1 bis 15 von 258

Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    ... evtl. weil es in der Diskussion um den Zeitraum ging, in dem die Stiefel bei voller Rückerstattung zurückgegeben werden können?
    Eben, das steht im BGB.
    Was hat die Frage, wie lange nach der Tat der Staat den Betrüger bestrafen kann, damit zu tun?

    Wenn es tatsächlich so ist (wie ich aus einigen Beiträgen rauslese), dass die Fa Hanrath die Stiefel weiter verkauft hat, als bereits die Untersagung rechtsgültig war würde es sich evtl. um Betrug handlen. Somit greift nicht mehr das kaufvertragsrecht sondern das Strafrecht! (Auch in Hinblick auf eventuelle Schadenersatzansprüche...)
    Ich bin zwar kein Jurist, aber das sehe ich deutlich anders und hätte gerne mal eine Begründung, warum das so sein sollte.
    Das Strafrecht regelt, wie der Staat den Betrüger bestraft. Da tritt ja auch der Staatsanwalt als Ankläger auf. Das und auch nur das steht übrigens auch in den von dir genannten Paragraphen ... Schadensersatz ist übrigens auch einzig und allein Zivilrecht und im BGB geregelt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag (Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer) ist eine ganz andere Baustelle und komplett im BGB geregelt, damit hat das StGB (Verhältnis zwischen Staat und Straftäter) nichts zu tun.

  2. #2
    Mclane Gast
    Hallo zusammen,

    dank der Beiträge in diesem Forum konnten wir die Stiefel, die mein Sohn zu Weihnachten bekommen sollte noch rechtzeitig wieder zurückschicken, so dass die Widerrufsfrist gewahrt blieb. Nun macht die Fa. Hanrath Stress bei der Erstattung der Versandkosten sowohl für die Hin- als auch für die Rücksendung. Um den Forenbetreibern keinen rechtlichen Stress zu bereiten nur soviel dazu, es möge jeder selbst seine Schlüsse ziehen.

  3. #3
    Registriert seit
    14.07.2008
    Beiträge
    32
    Zitat Zitat von Mclane Beitrag anzeigen
    dank der Beiträge in diesem Forum konnten wir die Stiefel, die mein Sohn zu Weihnachten bekommen sollte noch rechtzeitig wieder zurückschicken, so dass die Widerrufsfrist gewahrt blieb. Nun macht die Fa. Hanrath Stress bei der Erstattung der Versandkosten sowohl für die Hin- als auch für die Rücksendung. Um den Forenbetreibern keinen rechtlichen Stress zu bereiten nur soviel dazu, es möge jeder selbst seine Schlüsse ziehen.
    Wenn es sich um eine Rücksendung innerhalb der 14-tägigen Frist nach einem Verbraucher-Kauf handelt, dann gibts da nichts zu diskutieren bei den Versandkosten. Ab einem Warenwert von 40 € ist der Verkäufer verpflichtet die Versandkosten für beide Wege zu zahlen.

  4. #4
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Zitat Zitat von Mclane Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    dank der Beiträge in diesem Forum konnten wir die Stiefel, die mein Sohn zu Weihnachten bekommen sollte noch rechtzeitig wieder zurückschicken, so dass die Widerrufsfrist gewahrt blieb. Nun macht die Fa. Hanrath Stress bei der Erstattung der Versandkosten sowohl für die Hin- als auch für die Rücksendung. Um den Forenbetreibern keinen rechtlichen Stress zu bereiten nur soviel dazu, es möge jeder selbst seine Schlüsse ziehen.
    Erstens mal super, dass Eltern ihrem Sohn was Gutes für den ehrenamtlichen Dienst tun wollen, finde ich echt toll.
    Zweitens, wie mein Vorredner sagte: Da der Wert vermutlich mehr als 40 Euro beträgt, muss die Firma das bezahlen. Google doch einfache ein wenig danach und du wirst sicher die passenden Paragraphen finden. Da führt kein Weg vorbei. Egal, ob dir die Stiefel nicht gefallen, Dein Sohn ein zweites Paar von Oma bekommen hat oder du einfach keinen Bock mehr auf Stiefel hast. So simpel.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  5. #5
    Mclane Gast
    Die Rechtslage ist mir schon klar. Die Rücksendeversandkosten müssen sie erstatten. Bei den Hinsendekosten ist das leider nicht so klar, der BGH hat da gerade einen Fall dem EuGh vorgelegt. Bis das dann entschieden ist, das wird leider noch dauern. Eine gute Firma erstattet im Falles des Rücktritts allerdings auch jetzt schon diese Kosten.

    Bei Hanrath siehts leider wie geschildert aus. Ich muss jetzt allerdings bezüglich der Rücksendekosten erstmal abwarten, ob sie sich an ihre emailaussage (Nichterstattung) oder an das geltende Recht und ihre eigenen AGB halten werden.

    Das es überhaupt zu einem solchen Zirkus kommt, ist traurig. Ich meine, dass das eine Menge über diese Firma aussagt und ich weiß welche Konsequenzen ich für mich daraus ziehen werde.

    Ich hoffe auch, das meine Schilderung dem ein oder anderen eine Entscheidungshilfe ist :-)

  6. #6
    Mclane Gast
    Die Fa. Hanrath hat nun tatsächlich nur den eigentlichen Kaufpreis der Schuhe erstattet und hält sich weder an das geltende Recht noch an ihre eigenen AGB. Dort werde ich nie wieder etwas bestellen.

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Leute!

    Es gibt Neuigkeiten:

    Zitat Zitat von Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
    Nachtrag zum RS Prävention 372/2008 bzw. Prävention-GR 099/2008 Untersagungsverfügung: mangelhafte Feuerwehrstiefel 681.71
    Prävention-GR 111/2008


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Beschwerde bzw. der Eilantrag der Fa. Hanrath Schuh-GmbH zur Aussetzung der Untersa-gungsverfügung vom 07. August 2008 wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht Aachen abge-lehnt (Az 3 L 383/08). Der genaue Wortlaut der Begründung kann unter folgendem Weblink ein-gesehen werden:
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/v...s20081120.html[....]
    Weitere Informationen und das aktuelle Gerichtsurteil findet ihr hier:

    http://www.fuk.de/news/rundschreiben-der-dguv/

    Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen (PDF, 33 KB)
    Praevention-BG_099_2008 (PDF, 24 KB)
    Praevention-BG_099_2008_Anlage (PDF, 29 KB)
    Praevention-BG_111_2008 (PDF, 26 KB)


    EDIT:
    Ich seh gerade, ganz aktuell ist das Gerichtsurteil doch nicht, aber vielleicht für den einen oder anderen doch interessant.
    Geändert von Etienne (20.01.2009 um 16:42 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
    Registriert seit
    27.04.2004
    Beiträge
    1.257
    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Hey Leute!

    Es gibt Neuigkeiten:
    Was denn ?
    Wo denn ?
    Das Hanrath eine neue Seite mit total veraltetem Inhalt hat ??

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •