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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

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  1. #1
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    Da es nach dem Gesetz kein 14-tägiges Rückgaberecht gibt, und du uns deinen Händler auch nicht verraten hast, kann dir da leider niemand eine Antwort drauf geben.

  2. #2
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    In unserer kompletten Wehr, ist das Tragen der Stiefel untersagt worden.
    Wird wohl auch rechtlich was eingeleitet, aber Hanrath ja eine GmbH ist, wird da nicht viel bei rumkommen...

  3. #3
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    Nun lacht mich nich aus .. aber bei den "Allestestern" lief gestern ein Bericht über Defekte ware etc.

    Also bei Nichtgefallen hat man kein recht auf umtausch etc.
    Aber bei Defekt des Stiefels was ja mit der nicht vorhandenen Schutzwirkung meiner meinung ein "defekt" ist, hat man ein halbes Jahr das recht auf seiner seite, also man muss dem verkäufer nichts beweisen.
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  4. #4
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    wenn jemand rechtschutzversichert ist kann er ja mal ne telefonberatung mit nem fachanwalt machen!

  5. #5
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    14 Tage Rückgaberecht gilt auch bei nicht gefallen, wenn man es über Fernabsatz gekauft hat!!!

    Habt ihr die Stiefel in nem Laden gekauft, dann gilt es nicht!

    Aber ich glaube, alle haben die hier online bestellt also hat man 14 Tage Rückgaberecht...das ist so, weil man die Stiefel sich ja nicht vorher anschauen konnte...

  6. #6
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    man hat auf die Stiefel ja eh 2 Jahre Garantie, und das sie einen Mangel haben ,somit eine oder mehrere zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllen,kann jeder von seinem Garantieanspruch Gebrauch machen. auch sollte der Beweis eines vorhandenen Mangels anhand der Gutachten,Test usw sehr leicht fallen.

  7. #7
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    nicht nur das...
    im grunde sind die normalen 14-tage-fristen völlig uninteressant.
    die stiefel werden von hanrath als feuerwehr-einsatzstiefel verkauft.
    sind diese laut der meldung von der FUK (daher kam sie jedenfalls bei uns) nicht zugelassen, so war das eine falschmeldung.

    im grunde ist es also ein vertragsbruch und somit auch ein ausreichender grund von dem vertrag zurückzutreten.

    ansonsten kann man noch versuchen, was über den betrug rauszuholen, da ja sachen versprochen wurden, die ganz offensichtlich nicht gegeben sind.


    so jedenfalls meine meinung und erfahrung in anderen bereichen.

    LG ;-)

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