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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

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  1. #1
    Registriert seit
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    Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

    Hi, auch in einer meiner Ortsfeuerwehren hat der "Hanrath-Virus" zugeschlagen. Unser Rechtsamt will dazu auch tätig werden, hat jetzt aber vom Gewerberegister die Auskunft bekommen, dass sich die ehem. Ursprungsfirma in Liquidation befindet (für die "eingeweihten Hanrathgeschädigten" sicher nicht neu). Wie seht ihr unter diesen Voraussetzungen die Chancen auf Einleitung/Durchführung eines Rückrufes und vor allem auf Rückerstattung des Kaufbetrages?
    Gruß, Werner

  2. #2
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    05.04.2004
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    543
    Hallo Werner,

    bin kein Rechtsanwalt o.ä. aber ich würde fast ermuten, das hier nichts mehr zu holen ist.
    Unabhängig von Euch:
    Vielleicht lernen jetzt einige mal or demKauf auf Zertifikate zu bestehen ansonsten wird das vermeindliche Schnäppchen zum Lehrgeld.

    gruß
    Simon

  3. #3
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    22

    Hanrath marschiert jetzt wohl in die Insolvenz!

    Hanrath marschiert jetzt wohl in die Insolvenz!

    Insolvenzeröffnungsverfahren gestartet

    => http://www.feuerwehr.de/news/2010/08...nz_hanrath.php

    dazu kommt noch ein Ermittlungsverfahren wg. möglicher Insolvenzstraftatbestände.

    Jürgen

  4. #4
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    414
    Darf jemand, der mit einer Firma in der Insolvenz steht, eigentlich eine andere Firma innerhalb der EU haben?

    http://heimann-bv.nl/index.php?optio...emid=1&lang=nl
    Gruß

    Torsten

  5. #5
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    10.12.2001
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    2.652
    In Deutschland darf der Inhaber in der Regel für 5 Jahre kein neues Unternehmen (des selben oder ähnlichem Geschäftszweck) gründen. Darum gibt es ja sehr viele "Stroh(Ehe-)frau" Firmen nach der Insolvenz....

    Aber es gibt ja auch Tips, die einem "aus der Patsche" helfen....: http://www.insolvente-gmbh.de/firmen...ng-ausland.php
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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