Hi, auch in einer meiner Ortsfeuerwehren hat der "Hanrath-Virus" zugeschlagen. Unser Rechtsamt will dazu auch tätig werden, hat jetzt aber vom Gewerberegister die Auskunft bekommen, dass sich die ehem. Ursprungsfirma in Liquidation befindet (für die "eingeweihten Hanrathgeschädigten" sicher nicht neu). Wie seht ihr unter diesen Voraussetzungen die Chancen auf Einleitung/Durchführung eines Rückrufes und vor allem auf Rückerstattung des Kaufbetrages?
Gruß, Werner