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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

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  1. #1
    Registriert seit
    29.10.2007
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    Okay, gilt so dann erstmal für Niedersachen, kann sein, dass andere Unfallversicherungsträger ähnliche Vorgaben machen, ist mir jetzt im Detail z.B. für NRW nicht bekannt. Das hat mit einer "Zulassung für den Feuerwehrdienst" IMO nicht direkt etwas zu tun.
    Die vielerorts üblichen (und IMO auch oft ausreichenden) Leder-Stulpenhandschuhe erfüllen diese Anforderungen aber IIRC auch nicht?

    Allerdings darf man Schutzhandschuhe mit anderen Leistungsstufen und CE-Kennzeichnung wenigstens als PSA verkaufen und einsetzen. Für die Frage, wofür sie eingesetzt werden, ist dann eben der Unternehmer verantwortlich (Gefährdungsbeurteilung!).
    Die Frage ist bei den Hanrath-Handschuhen, ob sie als "Arbeitshandschuhe" vor irgendetwas Schutz gewähren sollen. Damit wären sie PSA und als solche zu prüfen und zu kennzeichnen (CE-Kennzeichen!). Für alle mir bekannten Schutzhandschuhe gibt es harmonisierte Normen (DIN EN), entweder der Hersteller hält sich an diese oder er weist nach, dass sein Produkt mindestens gleichwertige Schutz- und Produkteigenschaften hat.

    Bei dem Preis müsste man echt mal anrufen und fragen, wofür die eingesetzt werden können, und sich dann ein Paar bestellen. ;)

  2. #2
    Wunner Gast

    zum Thema Hanrath-Stiefel

    Habe gerade einen Beitrag vom LFV-Bayern entdeckt:

    http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...l_hanrath.html

  3. #3
    swiphi Gast
    Hallo!
    Was mache ich nun mit meinen wenige Wochen alten Hanrath Profi Plus? (Größe 44) Hat da jemand interesse? Da sie ja offensichtlich für den Einsatzdienst bei der Fw nicht mehr zu gebrauchen sind, suche ich jetzt einen, der mir ihn abnimmt!

    Oder muss mein Händler den Schuh zurücknehmen, weil er ihn mir nach dem 14.08.2008 verkauft hat? ( vgl: http://www.baua.de/de/Geraete-und-Pr...rue&__nnn=true)

    Also wer ein paar Hanrath Profi Plus, kaum getragen, Größe 44 günstig haben will, soll mir mal ne PN schreiben!

  4. #4
    FRRICHY Gast
    Ich würd versuchen, die bei ebay zu verkaufen oder umzutauschen.

  5. #5
    Registriert seit
    04.01.2005
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    709
    einfach vom kauf zurücktreten und mal sehen was die leute von hanrath dazu sagen
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  6. #6
    Registriert seit
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    225
    Die Begründung des Verwaltungsgericht Aachen ist sehr interessant zu lesen:

    http://www.feuerwehr.de/news/2008/12...ehrstiefel.php

  7. #7
    Registriert seit
    05.04.2004
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    543
    Interessant ist, das über die Homepage immer noch die Stiefel zu bekommen sind.

  8. #8
    swiphi Gast
    Zitat Zitat von swiphi Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Was mache ich nun mit meinen wenige Wochen alten Hanrath Profi Plus? (Größe 44) Hat da jemand interesse? Da sie ja offensichtlich für den Einsatzdienst bei der Fw nicht mehr zu gebrauchen sind, suche ich jetzt einen, der mir ihn abnimmt!

    Oder muss mein Händler den Schuh zurücknehmen, weil er ihn mir nach dem 14.08.2008 verkauft hat? ( vgl: http://www.baua.de/de/Geraete-und-Pr...rue&__nnn=true)

    Also wer ein paar Hanrath Profi Plus, kaum getragen, Größe 44 günstig haben will, soll mir mal ne PN schreiben!
    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    einfach vom kauf zurücktreten und mal sehen was die leute von hanrath dazu sagen
    Kann man denn nach dem 14-tägigem Rückgaberecht die Stiefel noch zurückgeben, weil es sich immerhin nicht mehr - wie angegeben - um zugelassene Feuerwehrstiefel handelt? Auch, wenn die Stiefel schon im Einsatz getragen wurden und entsprechende Spuren haben?


    Frohes Fest!

  9. #9
    Registriert seit
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    1.728
    Da es nach dem Gesetz kein 14-tägiges Rückgaberecht gibt, und du uns deinen Händler auch nicht verraten hast, kann dir da leider niemand eine Antwort drauf geben.

  10. #10
    Registriert seit
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    195
    In unserer kompletten Wehr, ist das Tragen der Stiefel untersagt worden.
    Wird wohl auch rechtlich was eingeleitet, aber Hanrath ja eine GmbH ist, wird da nicht viel bei rumkommen...

  11. #11
    Registriert seit
    04.01.2005
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    709
    Nun lacht mich nich aus .. aber bei den "Allestestern" lief gestern ein Bericht über Defekte ware etc.

    Also bei Nichtgefallen hat man kein recht auf umtausch etc.
    Aber bei Defekt des Stiefels was ja mit der nicht vorhandenen Schutzwirkung meiner meinung ein "defekt" ist, hat man ein halbes Jahr das recht auf seiner seite, also man muss dem verkäufer nichts beweisen.
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

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