Natürlich sind das zwei unterschiedliche Sachen. Die Frage galt ja nach Fahrzeugfunkgeräten, also _beweglichen_ Funkstellen. Ortsfeste Funkstellen benötigen neben der Frequenzzuteilung zusätzlich noch eine Genehmigung. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind in den Bundesländern unterschiedlich. Die zugehörigen Vorschriften werden von den IM der Länder herausgegeben.