Sind das nicht zwei unterschiedliche Sachen???
Ich wollte eigenlich wissen ob ich eine extra Genemigung für ortsfeste Funkgeräte brauche?!?!
Das mit den Funkrufnamen ist wieder eine andere Sache.
Sind das nicht zwei unterschiedliche Sachen???
Ich wollte eigenlich wissen ob ich eine extra Genemigung für ortsfeste Funkgeräte brauche?!?!
Das mit den Funkrufnamen ist wieder eine andere Sache.
... brauchst du.
Ortsfeste Funkanlagen müssen bei der BnetzA angemeldet werden. Inhalt:
- Antennenposition und Höhe
- Sendeleistung
- Kanal und Betriebsart
- verwendete Antenne
- (und noch ein paar Kleinigkeiten)
Entsprechendes Formular sollte über eure Kreisverwaltung oder direkt über die für euch zuständige Aussenstelle der BnetzA zu bekommen sein.
Gruß
Flo
Hi,
als Zusammenfassung:
ALLE Ortsfesten Funkstellen benötigen eine Frequenzzuteilung!
Mobile/Portable Funkstellen nur, wenn keine Ortsfeste Funkstelle vorhanden (und angemeldet) ist! Hier muss dann das ERSTE Gerät angemeldet werden.
Die gilt PRO BAND! Also eine angemeldete ortsfeste Funkstelle im 4m Band entbindet nicht von der Anmeldung des 1. 2m Gerätes...
Je nach Bedarfsträger und BL möchte die zuständige Stelle gerne regelmäßig über den Stand der Dinge unterrrichtet werden. Die kann entweder rein als Zahl (30 Mobil 4m, 1Hand 4m, 50 Hand 2m ) erfolgen, andere BL fordern eine Ausführliche Auflistung mit Typ, Seriennummer usw.
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?
Ja die musst du anmelden und dann wenn du Glück hast bekommst du diese auch genehmigt.
In den meisten Bundesländern sind 2m Feststationen allerdings nicht vorgesehen und werden auch nicht genehmigt. Probieren kannst du es oder sprech doch mal mit Nachbarwehren und frag dort nach wie die die genehmigt bekommen haben.
Mfg
Hallo,
in BRB ist der Betrieb von ortsfesten 2m-Funkanlagen für die nichtpolizeilichen BOS grundsätzlich untersagt/ nicht bebsichtigt. Ausnahme bildet der anlass- / einsatzbezogene ortsfeste Betrieb einer 2m-Relaisfunkstelle auf Kanal 90, der dem FÜD anzuzeigen ist.
Auch in den Fahrzeugen außer ELW sind keine 2m-Mobilfunkgeräte erlaubt.
Gruß
Knut
PS: Aus welchem LK kommst du? Antw. gerne auch als PN an mich
Natürlich sind das zwei unterschiedliche Sachen. Die Frage galt ja nach Fahrzeugfunkgeräten, also _beweglichen_ Funkstellen. Ortsfeste Funkstellen benötigen neben der Frequenzzuteilung zusätzlich noch eine Genehmigung. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind in den Bundesländern unterschiedlich. Die zugehörigen Vorschriften werden von den IM der Länder herausgegeben.
Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)