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Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?
Hallo,

in BRB ist der Betrieb von ortsfesten 2m-Funkanlagen für die nichtpolizeilichen BOS grundsätzlich untersagt/ nicht bebsichtigt. Ausnahme bildet der anlass- / einsatzbezogene ortsfeste Betrieb einer 2m-Relaisfunkstelle auf Kanal 90, der dem FÜD anzuzeigen ist.

Auch in den Fahrzeugen außer ELW sind keine 2m-Mobilfunkgeräte erlaubt.

Gruß
Knut

PS: Aus welchem LK kommst du? Antw. gerne auch als PN an mich