Hallo,
in BRB ist der Betrieb von ortsfesten 2m-Funkanlagen für die nichtpolizeilichen BOS grundsätzlich untersagt/ nicht bebsichtigt. Ausnahme bildet der anlass- / einsatzbezogene ortsfeste Betrieb einer 2m-Relaisfunkstelle auf Kanal 90, der dem FÜD anzuzeigen ist.
Auch in den Fahrzeugen außer ELW sind keine 2m-Mobilfunkgeräte erlaubt.
Gruß
Knut
PS: Aus welchem LK kommst du? Antw. gerne auch als PN an mich