Ergebnis 1 bis 15 von 15

Thema: Zulassung von Fahrzeugfunkgeräten

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    24.10.2007
    Beiträge
    93
    Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
    Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?

  2. #2
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von micro Beitrag anzeigen
    Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
    Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?
    Ja die musst du anmelden und dann wenn du Glück hast bekommst du diese auch genehmigt.
    In den meisten Bundesländern sind 2m Feststationen allerdings nicht vorgesehen und werden auch nicht genehmigt. Probieren kannst du es oder sprech doch mal mit Nachbarwehren und frag dort nach wie die die genehmigt bekommen haben.

    Mfg

  3. #3
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Zitat Zitat von micro Beitrag anzeigen
    Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
    Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?
    Hallo,

    in BRB ist der Betrieb von ortsfesten 2m-Funkanlagen für die nichtpolizeilichen BOS grundsätzlich untersagt/ nicht bebsichtigt. Ausnahme bildet der anlass- / einsatzbezogene ortsfeste Betrieb einer 2m-Relaisfunkstelle auf Kanal 90, der dem FÜD anzuzeigen ist.

    Auch in den Fahrzeugen außer ELW sind keine 2m-Mobilfunkgeräte erlaubt.

    Gruß
    Knut

    PS: Aus welchem LK kommst du? Antw. gerne auch als PN an mich

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •