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Thema: Zulassung von Fahrzeugfunkgeräten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zulassung von Fahrzeugfunkgeräten

    Hallo,

    ich habe mir vor kurzem das Rote Heft Feuerwehr-Sprechfunk mal durchgelesen. Dort Stand nun drin, das man eine Genehmigung brauch um ein Fahrzeugfunkgerät in Betrieb zu nehmen. Da bei uns demnächst ein neues Fahrzeug in Dienst gestellt wird, würde mich Interessieren wie der Ablauf zur in Betriebnahme eines Funkgerätes aussieht. Wenn das Landesspezifisch unterschiedlich ist, dann speziell für Brandenburg.

    Gruß micro

  2. #2
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    Im Normalfall (große FZ Bauer wie Iveco/Magirus) wird beim Aufbau auch gleich die Anmeldung der Geräte mit gemacht. Im zweifelsfall einfach mal nachfragen...

  3. #3
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    Nicht die Geräte, sondern die Frequenznutzung muss genehmigt werden. Und das praktisch auch nur, wenn es Euer erstes Fahrzeugfunkgerät ist. Übrigens schon seit 1998 und das in ganz D. Die aktuelle Übersicht über alle Hand- und Fahrzeugfunkgeräte - nicht über Funkmeldeempfänger - ist einmal jährlich an die zuständige Behörde (je nach Zuständigkeit: LRA, RegPräs, IM). zu übermitteln.
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  4. #4
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    Zitat Zitat von tm112 Beitrag anzeigen
    Nicht die Geräte, sondern die Frequenznutzung muss genehmigt werden. Und das praktisch auch nur, wenn es Euer erstes Fahrzeugfunkgerät ist. Übrigens schon seit 1998 und das in ganz D. Die aktuelle Übersicht über alle Hand- und Fahrzeugfunkgeräte - nicht über Funkmeldeempfänger - ist einmal jährlich an die zuständige Behörde (je nach Zuständigkeit: LRA, RegPräs, IM). zu übermitteln.
    Da kann ich mich nur anschließen, zu senden ist die Meldung übrigens i.d.R. über den Landkreis an das Ministerium des Innern Brandenburg, Referat IV/2 (Brand- u. KatSch).
    Der LK hat im allgemeinen auch die Übersicht, da er ja allen Geräte (außer HFG) die Funkrufnamen zuweisen muss.

    Gruß
    Knut

  5. #5
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    Hallo,

    Also wenn ich das richtig verstehe muss die Feuerwehr(Amt/Gemeinde) einmalig anmelden das sie auf der Frequenz arbeitet. Ansonsten muss die Feuerwehr nur einmal im Jahr eine Statistik ihrer Funkgeräte abgeben.

    Ist das so richtig???

    Gruß

  6. #6
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    Zitat Zitat von micro Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Also wenn ich das richtig verstehe muss die Feuerwehr(Amt/Gemeinde) einmalig anmelden das sie auf der Frequenz arbeitet. Ansonsten muss die Feuerwehr nur einmal im Jahr eine Statistik ihrer Funkgeräte abgeben.

    Ist das so richtig???

    Gruß
    Hallo,
    das ist richtig, eine einmalige Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur und es ist egal aob Ihr 1 oder 500 Geräte auf dieser Frequenz nutzt.
    Wenn es hochkommt bekommt eure zuständige Führungskraft einmal im Jahr ein schreiben, für die Erhebung von Vorhandenen Funkgeräten mit entsprechenden Funkrufnahmen.

    Mir ist bekannt das ich die Frequenzzuteilung für eine Ortsfeste Funkstelle benötigen, aber nicht für mobile Funkgeräte in den Fahrzeugen. Hat sich da was geändert oder war das schon immer so??

    Mfg
    Chris

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