Zitat Zitat von tm112 Beitrag anzeigen
Nicht die Geräte, sondern die Frequenznutzung muss genehmigt werden. Und das praktisch auch nur, wenn es Euer erstes Fahrzeugfunkgerät ist. Übrigens schon seit 1998 und das in ganz D. Die aktuelle Übersicht über alle Hand- und Fahrzeugfunkgeräte - nicht über Funkmeldeempfänger - ist einmal jährlich an die zuständige Behörde (je nach Zuständigkeit: LRA, RegPräs, IM). zu übermitteln.
Da kann ich mich nur anschließen, zu senden ist die Meldung übrigens i.d.R. über den Landkreis an das Ministerium des Innern Brandenburg, Referat IV/2 (Brand- u. KatSch).
Der LK hat im allgemeinen auch die Übersicht, da er ja allen Geräte (außer HFG) die Funkrufnamen zuweisen muss.

Gruß
Knut