Da kann ich mich nur anschließen, zu senden ist die Meldung übrigens i.d.R. über den Landkreis an das Ministerium des Innern Brandenburg, Referat IV/2 (Brand- u. KatSch).
Der LK hat im allgemeinen auch die Übersicht, da er ja allen Geräte (außer HFG) die Funkrufnamen zuweisen muss.
Gruß
Knut