Hallo,
das ist richtig, eine einmalige Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur und es ist egal aob Ihr 1 oder 500 Geräte auf dieser Frequenz nutzt.
Wenn es hochkommt bekommt eure zuständige Führungskraft einmal im Jahr ein schreiben, für die Erhebung von Vorhandenen Funkgeräten mit entsprechenden Funkrufnahmen.
Mir ist bekannt das ich die Frequenzzuteilung für eine Ortsfeste Funkstelle benötigen, aber nicht für mobile Funkgeräte in den Fahrzeugen. Hat sich da was geändert oder war das schon immer so??
Mfg
Chris