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Thema: Zulassung von Fahrzeugfunkgeräten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    als Zusammenfassung:

    ALLE Ortsfesten Funkstellen benötigen eine Frequenzzuteilung!
    Mobile/Portable Funkstellen nur, wenn keine Ortsfeste Funkstelle vorhanden (und angemeldet) ist! Hier muss dann das ERSTE Gerät angemeldet werden.

    Die gilt PRO BAND! Also eine angemeldete ortsfeste Funkstelle im 4m Band entbindet nicht von der Anmeldung des 1. 2m Gerätes...

    Je nach Bedarfsträger und BL möchte die zuständige Stelle gerne regelmäßig über den Stand der Dinge unterrrichtet werden. Die kann entweder rein als Zahl (30 Mobil 4m, 1Hand 4m, 50 Hand 2m ) erfolgen, andere BL fordern eine Ausführliche Auflistung mit Typ, Seriennummer usw.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  2. #2
    Registriert seit
    24.10.2007
    Beiträge
    93
    Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
    Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?

  3. #3
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von micro Beitrag anzeigen
    Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
    Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?
    Ja die musst du anmelden und dann wenn du Glück hast bekommst du diese auch genehmigt.
    In den meisten Bundesländern sind 2m Feststationen allerdings nicht vorgesehen und werden auch nicht genehmigt. Probieren kannst du es oder sprech doch mal mit Nachbarwehren und frag dort nach wie die die genehmigt bekommen haben.

    Mfg

  4. #4
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Zitat Zitat von micro Beitrag anzeigen
    Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
    Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?
    Hallo,

    in BRB ist der Betrieb von ortsfesten 2m-Funkanlagen für die nichtpolizeilichen BOS grundsätzlich untersagt/ nicht bebsichtigt. Ausnahme bildet der anlass- / einsatzbezogene ortsfeste Betrieb einer 2m-Relaisfunkstelle auf Kanal 90, der dem FÜD anzuzeigen ist.

    Auch in den Fahrzeugen außer ELW sind keine 2m-Mobilfunkgeräte erlaubt.

    Gruß
    Knut

    PS: Aus welchem LK kommst du? Antw. gerne auch als PN an mich

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