Hi,

als Zusammenfassung:

ALLE Ortsfesten Funkstellen benötigen eine Frequenzzuteilung!
Mobile/Portable Funkstellen nur, wenn keine Ortsfeste Funkstelle vorhanden (und angemeldet) ist! Hier muss dann das ERSTE Gerät angemeldet werden.

Die gilt PRO BAND! Also eine angemeldete ortsfeste Funkstelle im 4m Band entbindet nicht von der Anmeldung des 1. 2m Gerätes...

Je nach Bedarfsträger und BL möchte die zuständige Stelle gerne regelmäßig über den Stand der Dinge unterrrichtet werden. Die kann entweder rein als Zahl (30 Mobil 4m, 1Hand 4m, 50 Hand 2m ) erfolgen, andere BL fordern eine Ausführliche Auflistung mit Typ, Seriennummer usw.

Gruß
Carsten