Ich weiss natürlich nicht wie es in Brandenburg ist, aber in NDS wird ALLEN FuG ein Funkrufname zugewiesen!

4m-HFG bekommen, je nach Verwendung entweder die "99-01" (Kreisbrandmeister, 98-01 bis 98-09 (Brandschutzabschnittleiter), 797 bis 799 (Stadt-/Gemeindebrandmeister und stv.).

Die 2m-HFG bekommen -797 bis -799 (Stadt-/Gemeindebrandmeister und stv.), -777 bis -779 (Stützpunktbrandmeister und stv.), oder -720 bis -729 (die "normalen" 2m-Fzg-HFG). Der komplette Funkrufname ergibt sich aus der genauen Zuweisung im 4m.

z.B.:
- Das HFG des StBM einer Kommune, dessen Rufnamen für das Fzg im 4m "Florian 13-99" ist, bekommt den "Florian 13-799" für das 4m- und das 2m-HFG (zumeist haben die StBM/GemBM ein HFG mit Ladehalterung im Fzg, so dass das 4m-HFG zwei Rufnamen hat). Analog die stv. StBM mit 13-98/13-798 und 13-97/13-797. Mit ist kein Kommune bekannt, die mehr als 2 stv. StBM/GemBM hat, wenn doch haben die wahrscheinlich -96/-796, -95/-795 und so weiter.

- Der StützpunktBM eines Ortes mit der Bereichskennung 15-xx hat das 2m-HFG "15-779", die stv. dann "15-778", "15-777" die untergeordneten OBM des Stützpunktes haben keine eigene Kennung.

- Die Fahrzeuge eines Stützpunktbereiches "14-xx" erhalten also die 2m-HFG "14-701" bis "14-769". Diese werden durch die Stadt verteilt.