Hallo!

Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
Jürgen, ich kann deine Entrüstungen verstehen.
Jedoch ist dies gültiges Recht. Zudem, für Hepatitis C oder TBC benötigt man keine Zustimmung des AN. Und eine Hep C kann man sich schneller einfangen wie eine HIV-Infektion, weil es dazu weniger Viren benötigt, und Hep-Vieren besser an der Luft überleben können.
Nun, ich weis nicht wie das bei der Feherwehr gehandhabt wird.
Anders als z.b. bei medizinischen Personal oder der Lebensmittelbranche, werden medizinische Untersuchungen bei der Feuerwehr weniger auf einzelne Details abziehlen.
Sondern eher auf ein medizinisches Gesamtbild wonach ein Arzt urteilen kann ob jemand "robust" genut für den Dienst ist, ohne bei jedem kleinen Rauchgaswölkchen gleich komplett aus den Schuhen zu kippen..:-)

Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
Selbst eine HIV- oder Hep-Infektion ist kein KO-Kriterium für Chirurgen am OP-Tisch zu stehen. Deswegen kann ich einige deiner Gedanken nicht nachvollziehen. Einzig die BG kann es interessieren, ob das jetzt für sie ein Arbeitsunfall war, oder die Infektion schon vorher dagewesen ist. Und selbst das ist schwer nachzuweisen.
Genau das habe ich, allerdings für Drogen, oben ausgeführt.
In der Realität gibt es bis zum Tod kein KO-Kriterium für einen Job.
Allerdings gibt es da zwei schwerwiegende Problemfelder die juristisch nicht auf einen Nenner zu bringen sind:

Zum einen was einleuchtet, z.B. in der Lebensmittelindustrie sowie auch im medizinischen Bereich: Hier soll durch regelmässige Pflichtuntersuchungen eben aufgrund der deutlich erhöhten Infektionsgefahr eine frühzeitige Erkennung sichergestellt sein.
Nicht nur um eine unwissentliche Verbreitung der Infektion aus zu schließen (ist eh nur eine Wunschvorstellung), als auch das Personal frühzeitig genug (wenn möglich) zum eigenen Schutze zu therapieren.

Das andere, kompliziertere Problem:
Unsere gesammte Zivilisation basiert auf Geld und Schuld. Passiert etwas, wie eben eine Infektion von mehreren Patienten durch einen Infektionsträger im Rettungsbereich oder Krankenhaus....Anwälte, Gerichte, Behörden, Versicherungen. Alle suchen nach jemanden der es hätte bemerken müssen, hätte verhindern müssen...derjenige muss zahlen.
Und da rede ich nicht von "halbwegs kontrollierbaren" Gefahren wie HIV-Übertragung, sondern eben die wirklich fiesen Sachen...Hep-C, TBC, resistente Multistämme usw.

Mal ganz abgesehen das man als Infektionsträger zum schutze des selben nicht mehr unbedingt von "Arbeitsfähigkeit" im Sinne des Arbeitsrechtes reden kann.
Weiterarbeiten in bestimmten bereichen und mit der Gewissheit wie man sich verhalten muss um eine Infektion anderer weitestgehend aus zu schließen, ist selbst mit den heftigsten Sachen möglich.
In der Realität wissen aber Infektionsträger noch garnich was sie haben.
Gerade heute wo sich viele noch halb tod zur Arbeit schleppen aus Angst vor zuviel Fehlstunden.

Wie gesagt, die Problematik im ganzen ist so heftig, das ich beim besten willen nicht verstehen kann wie jemand solche Bedenken und Ängste gegen eine Blutuntersuchung haben kann.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser