Klar kannst du...
Es gibt jedoch fälle, wo die Gemeinde mit einem Arzt einen Vertrag hat, wenn du zu ihm gehst, werden die Kosten auch übernommen...
Wenn du dann zu einem anderen Arzt gehst, musst du selbst zahlen...
Ob das aber auch so bei euch ist, müsste man im Einzelfall klären...
Da es in D nunmal gesetzlich die Freie Arztwahl gibt, bist du auch bei einer G-Untersuchung nicht gezwungen, zu einem dir vorgeschriebenen Arzt zu gehen, weil dir einfach keiner den Arzt vorschreiben kann ;)
MfG Fabsi