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Thema: Für alle die Angst vor Nadeln haben...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Dir ist schon klar, das man durch Blutuntersuchungen div. Krankheiten erkennen kann? Und das die Realität über Gesundheit/Fitness/Leistungsfähigkeit von der Bevölkerung, und damit auch der AGT, nicht unbedingt glänzend aussieht?

    Und selbst wenn es um Alkohol geht, fänd ich das auch noch gut. Dafür müssen IMHO noch einige Feuerwehrler sensibilisiert werden. Einen Abstecher in den Untersuchungsbericht zum AGT-Unfall in Ibbebbüren lasse ich an dieser Stelle mal aus...

    Mal ehrlich: Von wievielen Kameraden reden wir da? Und für wie viele von denen geht die Welt unter, wenn sie es nochmal machen? Und letztlich geht es um ihre eigene Gesundheit.

    Spare Deine Zeit, denn ich glaube FME 29854 ist noch etwas jung und versteht das noch nicht so richtig. Lassen wir ihn noch ein paar Jahre und er wird dann mit Sicherheit etwas mit mehr Weitsicht durch das Leben gehen.

    Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

    Abschließend möchte ich noch etwas zu ihm sagen:

    @FME 29854

    Ich denke das hier Leute wie Überhose usw. etwas mehr Erfahrung mit solchen Sachen haben als Du. Nimm doch einfach das was sie Dir sagen zu Herzen und nicht so persönlich. Keiner will Dich mit irgendwas ärgern sondern helfen
    Konfuzius: „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“

  2. #2
    FME 29854 Gast
    Ich glaub ihr versteht mein problem immer noch nicht, ich seh das so wie Mr. Blaulicht, ihr tut echt alle so als wär wenn ich meine G26.3 im Jan. 08 gemacht habe ohe Blutentnahme ungültig, für solche Änderungen muss es doch Übergangsfristen geben z.B. von einem Jahr.
    Es is doch Quatsch wenn eine am 31.12. durchgeführte gültig und eine am 01.01. durchgeführte ungültig wäre. Seht ihr des nicht so? Oder seit ihr solche Wehrführungsschleimer die immer gleich alles erzählen und des neuste wissen?

    @Gampi: Ich glaub ich hab doch schon etwas Erfahrung um solche Dinge für mich so zu entscheiden..;-)

    Mfg Alex

  3. #3
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    Zitat Zitat von FME 29854 Beitrag anzeigen
    Es is doch Quatsch wenn eine am 31.12. durchgeführte gültig und eine am 01.01. durchgeführte ungültig wäre. Seht ihr des nicht so?
    Also ich sehe das nicht so das es Quatsch ist.
    Und irgendwo sind nunmal Grenzen und Stichtage und wenn die Grenze überschritten ist, ist das nunmal so.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Memo1 Gast

    Ich finde außerdem es etwas unglücklich

    das man die G26.3 nicht bei seinem Hausarzt machen kann, wenn er dafür zugelassen wäre.
    Ich gehe im Regelfall immer zu meinem Hausarzt, der kennt mich was ich für Wehwechen habe und dann soll ich zu einem fremden Arzt gehen und der entscheidet dann das ich Tauglich wäre und mich eigentlich nicht kennt...

    Jedenfalls weiß ich jetzt wieder das ich auch bald mal wieder hin muß...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Memo1 Beitrag anzeigen
    das man die G26.3 nicht bei seinem Hausarzt machen kann, wenn er dafür zugelassen wäre.
    Ich gehe im Regelfall immer zu meinem Hausarzt, der kennt mich was ich für Wehwechen habe und dann soll ich zu einem fremden Arzt gehen und der entscheidet dann das ich Tauglich wäre und mich eigentlich nicht kennt...

    Jedenfalls weiß ich jetzt wieder das ich auch bald mal wieder hin muß...
    Das ist bei euch aber Komisch. Ich mache die G26.3 bereits seit 14 Jahren immer bei meinem Hausarzt.
    Bis zu meinem 30.Lebensjahr musste ich dazu nichteinmal ein Belastungs-EKG machen.
    Es macht ja auch Sinn, wenn er bei der Untersuchung speziell auf meine Krankengeschichte eingehen kann.
    mein Name ist Programm

  6. #6
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Das ist bei euch aber Komisch. Ich mache die G26.3 bereits seit 14 Jahren immer bei meinem Hausarzt.
    Bis zu meinem 30.Lebensjahr musste ich dazu nichteinmal ein Belastungs-EKG machen.
    Dann hast du bis zum 30. Lebensjahr keine G26.3 gemacht sondern irgendwas aber sicher keine G26.3 und atemschutztauglich warst dreimal nicht. *kopfschüttel*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dann hast du bis zum 30. Lebensjahr keine G26.3 gemacht sondern irgendwas aber sicher keine G26.3 und atemschutztauglich warst dreimal nicht. *kopfschüttel*
    Das ist jetzt aber eine böse Unterstellung!

    Schon mal überlegt, dass sich die Vorschriften mit den Jahren geändert haben?
    Ich kenne Kameraden, die brauchten zu Beginn ihrer AGT-tauglichkeit nicht einmal eine ärztliche Untersuchung.
    Aber da warst du noch im großen runden Froschteich ;-)
    mein Name ist Programm

  8. #8
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    Klar kannst du...

    Es gibt jedoch fälle, wo die Gemeinde mit einem Arzt einen Vertrag hat, wenn du zu ihm gehst, werden die Kosten auch übernommen...

    Wenn du dann zu einem anderen Arzt gehst, musst du selbst zahlen...

    Ob das aber auch so bei euch ist, müsste man im Einzelfall klären...

    Da es in D nunmal gesetzlich die Freie Arztwahl gibt, bist du auch bei einer G-Untersuchung nicht gezwungen, zu einem dir vorgeschriebenen Arzt zu gehen, weil dir einfach keiner den Arzt vorschreiben kann ;)

    MfG Fabsi

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Gemeinden, die für ihre AGT nur die Untersuchungen eines bestimmten Arztes anerkennen. Dann kann sich der AGT stolz auf die Schulter klopfen, weil er die G26.3 nach Auslegung irgendeines Onkel Doktors überstanden hat, und wird trotzdem nicht als AGT geführt/eingesetzt.
    Des is auch wahr...

    Aber wenn ich die G26 von meinem Arbeitgeber aus machen musste und die Gemeinde jetzt meint "Nö, die erkennen wir nicht an, nochmal machen"...

    Dann sind sie es in meinen Augen selbst schuld :)

    MfG Fabsi

  10. #10
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    Zur Information,
    Hier ein Auszug Aus Niedersachsen aus der FUK-News1/2008 Seite 17. Und das neuste Infoblatt der FUK.

    Gruß Andreas
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