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Thema: Für alle die Angst vor Nadeln haben...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    FME 29854 Gast
    Ich glaub ihr versteht mein problem immer noch nicht, ich seh das so wie Mr. Blaulicht, ihr tut echt alle so als wär wenn ich meine G26.3 im Jan. 08 gemacht habe ohe Blutentnahme ungültig, für solche Änderungen muss es doch Übergangsfristen geben z.B. von einem Jahr.
    Es is doch Quatsch wenn eine am 31.12. durchgeführte gültig und eine am 01.01. durchgeführte ungültig wäre. Seht ihr des nicht so? Oder seit ihr solche Wehrführungsschleimer die immer gleich alles erzählen und des neuste wissen?

    @Gampi: Ich glaub ich hab doch schon etwas Erfahrung um solche Dinge für mich so zu entscheiden..;-)

    Mfg Alex

  2. #2
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    Zitat Zitat von FME 29854 Beitrag anzeigen
    Es is doch Quatsch wenn eine am 31.12. durchgeführte gültig und eine am 01.01. durchgeführte ungültig wäre. Seht ihr des nicht so?
    Also ich sehe das nicht so das es Quatsch ist.
    Und irgendwo sind nunmal Grenzen und Stichtage und wenn die Grenze überschritten ist, ist das nunmal so.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Memo1 Gast

    Ich finde außerdem es etwas unglücklich

    das man die G26.3 nicht bei seinem Hausarzt machen kann, wenn er dafür zugelassen wäre.
    Ich gehe im Regelfall immer zu meinem Hausarzt, der kennt mich was ich für Wehwechen habe und dann soll ich zu einem fremden Arzt gehen und der entscheidet dann das ich Tauglich wäre und mich eigentlich nicht kennt...

    Jedenfalls weiß ich jetzt wieder das ich auch bald mal wieder hin muß...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Memo1 Beitrag anzeigen
    das man die G26.3 nicht bei seinem Hausarzt machen kann, wenn er dafür zugelassen wäre.
    Ich gehe im Regelfall immer zu meinem Hausarzt, der kennt mich was ich für Wehwechen habe und dann soll ich zu einem fremden Arzt gehen und der entscheidet dann das ich Tauglich wäre und mich eigentlich nicht kennt...

    Jedenfalls weiß ich jetzt wieder das ich auch bald mal wieder hin muß...
    Das ist bei euch aber Komisch. Ich mache die G26.3 bereits seit 14 Jahren immer bei meinem Hausarzt.
    Bis zu meinem 30.Lebensjahr musste ich dazu nichteinmal ein Belastungs-EKG machen.
    Es macht ja auch Sinn, wenn er bei der Untersuchung speziell auf meine Krankengeschichte eingehen kann.
    mein Name ist Programm

  5. #5
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Das ist bei euch aber Komisch. Ich mache die G26.3 bereits seit 14 Jahren immer bei meinem Hausarzt.
    Bis zu meinem 30.Lebensjahr musste ich dazu nichteinmal ein Belastungs-EKG machen.
    Dann hast du bis zum 30. Lebensjahr keine G26.3 gemacht sondern irgendwas aber sicher keine G26.3 und atemschutztauglich warst dreimal nicht. *kopfschüttel*
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dann hast du bis zum 30. Lebensjahr keine G26.3 gemacht sondern irgendwas aber sicher keine G26.3 und atemschutztauglich warst dreimal nicht. *kopfschüttel*
    Das ist jetzt aber eine böse Unterstellung!

    Schon mal überlegt, dass sich die Vorschriften mit den Jahren geändert haben?
    Ich kenne Kameraden, die brauchten zu Beginn ihrer AGT-tauglichkeit nicht einmal eine ärztliche Untersuchung.
    Aber da warst du noch im großen runden Froschteich ;-)
    mein Name ist Programm

  7. #7
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    Klar kannst du...

    Es gibt jedoch fälle, wo die Gemeinde mit einem Arzt einen Vertrag hat, wenn du zu ihm gehst, werden die Kosten auch übernommen...

    Wenn du dann zu einem anderen Arzt gehst, musst du selbst zahlen...

    Ob das aber auch so bei euch ist, müsste man im Einzelfall klären...

    Da es in D nunmal gesetzlich die Freie Arztwahl gibt, bist du auch bei einer G-Untersuchung nicht gezwungen, zu einem dir vorgeschriebenen Arzt zu gehen, weil dir einfach keiner den Arzt vorschreiben kann ;)

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Gemeinden, die für ihre AGT nur die Untersuchungen eines bestimmten Arztes anerkennen. Dann kann sich der AGT stolz auf die Schulter klopfen, weil er die G26.3 nach Auslegung irgendeines Onkel Doktors überstanden hat, und wird trotzdem nicht als AGT geführt/eingesetzt.
    Des is auch wahr...

    Aber wenn ich die G26 von meinem Arbeitgeber aus machen musste und die Gemeinde jetzt meint "Nö, die erkennen wir nicht an, nochmal machen"...

    Dann sind sie es in meinen Augen selbst schuld :)

    MfG Fabsi

  9. #9
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    Zur Information,
    Hier ein Auszug Aus Niedersachsen aus der FUK-News1/2008 Seite 17. Und das neuste Infoblatt der FUK.

    Gruß Andreas
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  10. #10
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    So, meine Ansichten zum Feuerwehrwesen insbesondere in südlichen Gefilden Deutschlands hat man nun auch mit diesem Thema wieder genährt. Nach der grausamen, ganz plötzlich und unvorhergesehen über Nacht erschienenen Führerscheinproblematik und dem generellen Geheule über die ganzen schlimmen Vorschriften, hat man nun auch die Weiterentwicklung des G26-Grundsatzes zum Anlass genommen, den sofortigen Weltuntergang, verbunden mit dem schon morgen beginnenden Massensterben der wichtigesten Dorfvereine, äh, ups, meine natürlich Feuerwehren, zu beheulen:

    http://www.frankenpost.de/nachrichte...art2445,888341
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/179/307134/text/
    http://www.frankenpost.de/nachrichte...art2437,888737

    Solche Interviews von irgendwelchen Kreisbrandonkels sind besser als jedes Witzebuch:
    Ich sage Ihnen eines, diese neue Verordnung bedeutet früher oder später das Aus für die Freiwilligen Feuerwehren.
    Natürlich...
    beim Landesfeuerwehrverband darauf drängen, dass dieser Punkt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nochmals überarbeitet wird.
    Der hat immerhin schon die bösen Zweckverbände verhindern können, warum soll er nicht auch hier die Rettung des Abendlandes sein...
    Wer an Bluthochdruck leidet, zuckerkrank ist oder Höhenangst hat, ist für Atemschutzeinsätze nicht geeignet.
    Achso, der gute Mann weiß also: Zuckerkranke sind "nicht geeignet" - aber der entsprechende Test bringt die Feuerwehren um? Das verstehe wer will...
    Und was das Thema Alkohol betrifft, das gibt es bei den Feuerwehren nicht.
    Klar...
    Und natürlich der grandiose Schluss:
    Da gibt es andere Probleme, die mir auf den Nägeln brennen...
    ...Zum Beispiel das Thema Führerschein. Da müsste der so genannte B-Führerschein längst auf das Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen erweitert werden, weil uns sonst irgendwann die Fahrer für unsere Einsatzfahrzeuge fehlen werden. Im Moment ist hier bei 3,50 Tonnen Schluss. Aber: Ein kleines Feuerwehrfahrzeug wiegt schon an die vier Tonnen. Doch die Ausrüstung wird immer mehr. Das sind die echten Probleme, die die Freiwilligen Feuerwehren haben.
    Das sind also unsere "echten Probleme"? Naja...

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