Ich glaub ihr versteht mein problem immer noch nicht, ich seh das so wie Mr. Blaulicht, ihr tut echt alle so als wär wenn ich meine G26.3 im Jan. 08 gemacht habe ohe Blutentnahme ungültig, für solche Änderungen muss es doch Übergangsfristen geben z.B. von einem Jahr.
Es is doch Quatsch wenn eine am 31.12. durchgeführte gültig und eine am 01.01. durchgeführte ungültig wäre. Seht ihr des nicht so? Oder seit ihr solche Wehrführungsschleimer die immer gleich alles erzählen und des neuste wissen?
@Gampi: Ich glaub ich hab doch schon etwas Erfahrung um solche Dinge für mich so zu entscheiden..;-)
Mfg Alex