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Für Nöppes im Netz schonmal gar nicht. Ein ermächtigter Arzt sollte den Grundsatz aber haben/kennen/besorgen können.
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Für Nöppes im Netz schonmal gar nicht. Ein ermächtigter Arzt sollte den Grundsatz aber haben/kennen/besorgen können.
Wenn der Arzt mehr macht, als das geforderte, muss das nicht unbedingt heißen er kennt die Richtlinien (!) nicht. Würde er weniger machen, würde ich mir mehr Gedanken machen.
Andersrum würde ich mir als Arzt Gedanken machen, wenn ein zu Untersuchender mir solche Richtlinien unter die Nase hält und eine Einschränkung auf das dort geforderte Mindestmaß anmahnt...
Folgendes Beispiel ist natürlich rein erfunden.
Vielleicht könnte man einem Arzt die Richtlinien unter die Nase halten, weil er manches nur macht, um mehr Leistungen abrechnen zu können und manches nicht macht, was er machen müsste, weil er gar nicht weiß das er es machen muss.
Und wieso sollte jemand freiwillig öfter zum Röntgen gehen als notwendig ??
Ist laut Röntgenverordnung ausserdem nicht erlaubt und meine Gesundheit wollte ich nicht mehr als notwendig belasten.
Aber wie schon gesagt, ich will hier nicht diskutieren sondern handfeste Unterlagen haben wo das drin steht. Nix anderes.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Ja ist schon klar. Aber es steht keine langzeit Blutdruckmessung in den G26 Richtlinien.
Und wenn aufmal alle die in einem Jahr hin gehen urplötzlich an Bluthochdruck leiden sollen und jeder nen 24 Blutdruckmessgerät bekommt, kann er das abrechnen. So ist das gemeint ;-)
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Klappt aber doch auch so net. Also ich muss für die G26 zum Betriebsarzt einer Stadt. Dieser meinte gesundheitliche Bedenken gefunden zu haben -> Brief für den Hausarzt mitbekommen -> der hat dann die Untersuchungen gemacht. Also das mein D-Arzt das macht...hätt ich jetzt noch net gehört. Wenns jetzt der Hausarzt (mit BG-Zulassung) machen würd, dann vielleicht. Gut, is nimmer mein Problem.
Nein der BG Arzt ist nicht der Hausarzt der Feuerwehrleute und doch, er macht die Untersuchung selber und rechnet sie ab.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
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