Jürgen, ich kann deine Entrüstungen verstehen.
Jedoch ist dies gültiges Recht. Zudem, für Hepatitis C oder TBC benötigt man keine Zustimmung des AN. Und eine Hep C kann man sich schneller einfangen wie eine HIV-Infektion, weil es dazu weniger Viren benötigt, und Hep-Vieren besser an der Luft überleben können.

Selbst eine HIV- oder Hep-Infektion ist kein KO-Kriterium für Chirurgen am OP-Tisch zu stehen. Deswegen kann ich einige deiner Gedanken nicht nachvollziehen. Einzig die BG kann es interessieren, ob das jetzt für sie ein Arbeitsunfall war, oder die Infektion schon vorher dagewesen ist. Und selbst das ist schwer nachzuweisen.