Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
Wenn der Arzt sagt, dass Du die Untersuchung erfolgreich überstanden hast, und Dir einen Stempel, ein Formular oder sonstwas als Nachweis für Deine Feuerwehr gibt, dann ist auch die G26.3 gültig.

Auch als Feuerwehrler muss ich nicht darüber Bescheid wissen, WELCHE Untersuchungen für welches ärztl. Attest notwendig sind. Insofern ist es die Aufgabe des Arztes, sich über die gängigen Vorschriften zu informieren. Tut er das nicht, ist das sein Probelm, aber nicht Deins.

Du gehst ja auch nicht zum TÜV und sagst (nachdem er die Plakette geklebt hat): "Die Rückleuchte wäre aber nicht eingetragen, also gilt die Plakette nix!"

Gruß, Mr. Blaulicht