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Thema: Für alle die Angst vor Nadeln haben...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    FME 29854 Gast
    Also ich habe erst vor 2 Wochern meine erste G26.3 untersuchung gehabt, und mir wurde da auch kein blut abgenommen. Vll entscheidet da jeder Arzt bzw jedes Bundesland wieder anders.

    Mfg Alex

  2. #2
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    Zitat Zitat von FME 29854 Beitrag anzeigen
    Also ich habe erst vor 2 Wochern meine erste G26.3 untersuchung gehabt, und mir wurde da auch kein blut abgenommen. Vll entscheidet da jeder Arzt bzw jedes Bundesland wieder anders.

    Mfg Alex
    Tja ... nein das entscheidet nicht jeder Arzt oder Bundesland für sich selbst.
    Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
    Am besten gehst du zu deinem Arzt, machst nen wink mit nem Zunpfahl, sagst das sich die G26.2 und .3 Richtlinien geändert haben und du noch ein Blut entnommen haben möchtest.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
    Wenn der Arzt sagt, dass Du die Untersuchung erfolgreich überstanden hast, und Dir einen Stempel, ein Formular oder sonstwas als Nachweis für Deine Feuerwehr gibt, dann ist auch die G26.3 gültig.

    Auch als Feuerwehrler muss ich nicht darüber Bescheid wissen, WELCHE Untersuchungen für welches ärztl. Attest notwendig sind. Insofern ist es die Aufgabe des Arztes, sich über die gängigen Vorschriften zu informieren. Tut er das nicht, ist das sein Probelm, aber nicht Deins.

    Du gehst ja auch nicht zum TÜV und sagst (nachdem er die Plakette geklebt hat): "Die Rückleuchte wäre aber nicht eingetragen, also gilt die Plakette nix!"

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn der Arzt sagt, dass Du die Untersuchung erfolgreich überstanden hast, und Dir einen Stempel, ein Formular oder sonstwas als Nachweis für Deine Feuerwehr gibt, dann ist auch die G26.3 gültig.
    Vorsicht mit deinem gefährlichen Halbwissen.
    Quelle: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...uv_x_99950.pdf

    3.2 Kommandant
    Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches und der
    damit verbundenen Verantwortung und Fürsorgepflicht die Aufgabe, für die Sicherheit
    und den Gesundheitsschutz der Feuerwehreinsatzkräfte zu sorgen. Er muss sicherstellen,
    dass sie bei ihren Tätigkeiten möglichst keine gesundheitlichen Schäden erleiden.
    Dazu gehört insbesondere auch, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger
    nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
    Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte” festgestellt (Erstuntersuchung)
    und in regelmäßigen Abständen überprüft (Nachuntersuchung) wird. Der
    Kommandant darf somit Atemschutzgeräteträger ohne gültige ärztliche Bescheinigung
    (G 26-3, für die Gerätegruppe 3 (Preßluftatmer)) nicht einsetzen (vgl. Kapitel „Untersuchungsumfang“).
    Er hat also dafür zu sorgen, dass alle Atemschutzgeräteträger
    rechtzeitig vor Fristablauf von einem hierzu ermächtigten Arzt untersucht werden.
    3
    8
    GUV – X 99950
    Die Verantwortung für die richtige und vollständige Durchführung der arbeitsmedizinischen
    Vorsorgeuntersuchung liegt grundsätzlich beim Arzt. Falls der Kommandant
    jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
    (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen
    Konsequenzen ziehen. Andernfalls kann er im Schadensfall – neben dem Arzt – zur
    Verantwortung gezogen werden.
    Der Kommandant darf sich in diesen Fällen nicht auf eine mangelhafte ärztliche
    Bescheinigung berufen, sondern ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße
    Bescheinigung auf Basis einer vollständig und richtig durchgeführten G 26-3-
    Untersuchung für den Einsatz mit schwerem Atemschutz (Gerätegruppe 3) vorgelegt
    wird. Erst dann darf er den Atemschutzgeräteträger mit Preßluftatmer einsetzen.


    3.3 Ermächtigter Arzt

    Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
    anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
    1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“
    GUV – X 99950
    ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
    (vgl. Anhang 3) ungültig ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    17.10.2007
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Vorsicht mit deinem gefährlichen Halbwissen.
    Quelle: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...uv_x_99950.pdf

    3.2 Kommandant
    Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches und der
    damit verbundenen Verantwortung und Fürsorgepflicht die Aufgabe, für die Sicherheit
    und den Gesundheitsschutz der Feuerwehreinsatzkräfte zu sorgen. Er muss sicherstellen,
    dass sie bei ihren Tätigkeiten möglichst keine gesundheitlichen Schäden erleiden.
    Dazu gehört insbesondere auch, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger
    nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
    Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte” festgestellt (Erstuntersuchung)
    und in regelmäßigen Abständen überprüft (Nachuntersuchung) wird. Der
    Kommandant darf somit Atemschutzgeräteträger ohne gültige ärztliche Bescheinigung
    (G 26-3, für die Gerätegruppe 3 (Preßluftatmer)) nicht einsetzen (vgl. Kapitel „Untersuchungsumfang“).
    Er hat also dafür zu sorgen, dass alle Atemschutzgeräteträger
    rechtzeitig vor Fristablauf von einem hierzu ermächtigten Arzt untersucht werden.
    3
    8
    GUV – X 99950
    Die Verantwortung für die richtige und vollständige Durchführung der arbeitsmedizinischen
    Vorsorgeuntersuchung liegt grundsätzlich beim Arzt. Falls der Kommandant
    jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
    (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen
    Konsequenzen ziehen. Andernfalls kann er im Schadensfall – neben dem Arzt – zur
    Verantwortung gezogen werden.
    Der Kommandant darf sich in diesen Fällen nicht auf eine mangelhafte ärztliche
    Bescheinigung berufen, sondern ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße
    Bescheinigung auf Basis einer vollständig und richtig durchgeführten G 26-3-
    Untersuchung für den Einsatz mit schwerem Atemschutz (Gerätegruppe 3) vorgelegt
    wird. Erst dann darf er den Atemschutzgeräteträger mit Preßluftatmer einsetzen.


    3.3 Ermächtigter Arzt

    Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
    anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
    1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“
    GUV – X 99950
    ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
    (vgl. Anhang 3) ungültig ist.

    Servus bist mir unterm schreiben zuvorgekommen.


    Danke

  6. #6
    FME 29854 Gast
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Tja ... nein das entscheidet nicht jeder Arzt oder Bundesland für sich selbst.
    Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
    Am besten gehst du zu deinem Arzt, machst nen wink mit nem Zunpfahl, sagst das sich die G26.2 und .3 Richtlinien geändert haben und du noch ein Blut entnommen haben möchtest.
    So ein gschmarrie, warum sollte meine G26.3 nicht gültig sein?? Ich sag dir solang ich nen stempel hab und der zettel ausgefüllt ist, ist meine G26.3 definitiv GÜLTIG..;-)

    Mgf Alex

  7. #7
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    Zitat Zitat von FME 29854 Beitrag anzeigen
    So ein gschmarrie, warum sollte meine G26.3 nicht gültig sein?? Ich sag dir solang ich nen stempel hab und der zettel ausgefüllt ist, ist meine G26.3 definitiv GÜLTIG..;-)

    Mgf Alex
    So ein Unsinn ...
    lese einfach mal diesen Post
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...5&postcount=21
    Da steht dann auch gleich die Quelle drin, wo steht das du Unrecht hast.

    Wenn der TÜV dir ein Stempel gibt, die Polizei feststellt das du nicht genehmigte Teile dran hast wie zB ein Auspuff ist trotz deines TÜV Stempel die BE futsch,
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
    FME 29854 Gast
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So ein Unsinn ...
    lese einfach mal diesen Post
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...5&postcount=21
    Da steht dann auch gleich die Quelle drin, wo steht das du Unrecht hast.

    Wenn der TÜV dir ein Stempel gibt, die Polizei feststellt das du nicht genehmigte Teile dran hast wie zB ein Auspuff ist trotz deines TÜV Stempel die BE futsch,
    Ich jedenfalls werde da nichts weiter unternehmen, bloß weil da wieder i-wer auf die schlaue idee gekommen ist, man könnte das ja gleich nutzten um Alkoholiker und Drogenabhängige zu entlarven...ich hab ja ned angst davor mir blut abnhemen zu lassen oder so aber ich sehs ned ein denen noch hinterher zu laufen, wenn ich in 3 Jahren wieder hin muss, und er nimmt Blut ab sag ich ja nix aber da jetz aus ner mücke nen elefanten zu machen is der größte quatsch. Wenn dann muss sich um sowas der Atemschutzwart der jeweilige Wehr bzw Gemeinde kümmern aber nicht jeder selbst.

    Mfg Alex

  9. #9
    FME 29854 Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das liest sich dann wieder ganz anders als der obige Beitrag, nicht wahr?
    sry wie darf ich deinen satz jetz verstehn?? steh grad am schlauch

  10. #10
    FME 29854 Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ob du da irgendwelche Mitwirkung zeigst, um deinem Wehrleiter/Leiter Atemschutz das Leben zu erleichtern, hat mit der Gültigkeit der G26.3, die du im ersten Beitrag definitiv bejahst, nix zu tun.

    Und das man mal "am Schlauch steht", ist ja bei uns nicht das schlimmste, gell ;-)
    Ich wollte damit sagen, das ich dem Arzt nicht nachlaufen werde, und wenn das jetzt vorschrift ist das eine blutabnahme auch zwischen den 3 jahren gemacht werden muss, dann muss die manschaft vom wehrleiter/leiter atemschutz darauf hingewiesen werden, aber es muss sich da nicht jeder selbst erkundigen.

    Mfg Alex

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