Also ich habe erst vor 2 Wochern meine erste G26.3 untersuchung gehabt, und mir wurde da auch kein blut abgenommen. Vll entscheidet da jeder Arzt bzw jedes Bundesland wieder anders.
Mfg Alex
Also ich habe erst vor 2 Wochern meine erste G26.3 untersuchung gehabt, und mir wurde da auch kein blut abgenommen. Vll entscheidet da jeder Arzt bzw jedes Bundesland wieder anders.
Mfg Alex
Tja ... nein das entscheidet nicht jeder Arzt oder Bundesland für sich selbst.
Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
Am besten gehst du zu deinem Arzt, machst nen wink mit nem Zunpfahl, sagst das sich die G26.2 und .3 Richtlinien geändert haben und du noch ein Blut entnommen haben möchtest.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wenn der Arzt sagt, dass Du die Untersuchung erfolgreich überstanden hast, und Dir einen Stempel, ein Formular oder sonstwas als Nachweis für Deine Feuerwehr gibt, dann ist auch die G26.3 gültig.
Auch als Feuerwehrler muss ich nicht darüber Bescheid wissen, WELCHE Untersuchungen für welches ärztl. Attest notwendig sind. Insofern ist es die Aufgabe des Arztes, sich über die gängigen Vorschriften zu informieren. Tut er das nicht, ist das sein Probelm, aber nicht Deins.
Du gehst ja auch nicht zum TÜV und sagst (nachdem er die Plakette geklebt hat): "Die Rückleuchte wäre aber nicht eingetragen, also gilt die Plakette nix!"
Gruß, Mr. Blaulicht
Vorsicht mit deinem gefährlichen Halbwissen.
Quelle: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...uv_x_99950.pdf
3.2 Kommandant
Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches und der
damit verbundenen Verantwortung und Fürsorgepflicht die Aufgabe, für die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz der Feuerwehreinsatzkräfte zu sorgen. Er muss sicherstellen,
dass sie bei ihren Tätigkeiten möglichst keine gesundheitlichen Schäden erleiden.
Dazu gehört insbesondere auch, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger
nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte” festgestellt (Erstuntersuchung)
und in regelmäßigen Abständen überprüft (Nachuntersuchung) wird. Der
Kommandant darf somit Atemschutzgeräteträger ohne gültige ärztliche Bescheinigung
(G 26-3, für die Gerätegruppe 3 (Preßluftatmer)) nicht einsetzen (vgl. Kapitel „Untersuchungsumfang“).
Er hat also dafür zu sorgen, dass alle Atemschutzgeräteträger
rechtzeitig vor Fristablauf von einem hierzu ermächtigten Arzt untersucht werden.
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GUV – X 99950
Die Verantwortung für die richtige und vollständige Durchführung der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchung liegt grundsätzlich beim Arzt. Falls der Kommandant
jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
(z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen
Konsequenzen ziehen. Andernfalls kann er im Schadensfall – neben dem Arzt – zur
Verantwortung gezogen werden.
Der Kommandant darf sich in diesen Fällen nicht auf eine mangelhafte ärztliche
Bescheinigung berufen, sondern ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße
Bescheinigung auf Basis einer vollständig und richtig durchgeführten G 26-3-
Untersuchung für den Einsatz mit schwerem Atemschutz (Gerätegruppe 3) vorgelegt
wird. Erst dann darf er den Atemschutzgeräteträger mit Preßluftatmer einsetzen.
3.3 Ermächtigter Arzt
Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“
GUV – X 99950
ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
(vgl. Anhang 3) ungültig ist.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
So ein Unsinn ...
lese einfach mal diesen Post
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...5&postcount=21
Da steht dann auch gleich die Quelle drin, wo steht das du Unrecht hast.
Wenn der TÜV dir ein Stempel gibt, die Polizei feststellt das du nicht genehmigte Teile dran hast wie zB ein Auspuff ist trotz deines TÜV Stempel die BE futsch,
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ich jedenfalls werde da nichts weiter unternehmen, bloß weil da wieder i-wer auf die schlaue idee gekommen ist, man könnte das ja gleich nutzten um Alkoholiker und Drogenabhängige zu entlarven...ich hab ja ned angst davor mir blut abnhemen zu lassen oder so aber ich sehs ned ein denen noch hinterher zu laufen, wenn ich in 3 Jahren wieder hin muss, und er nimmt Blut ab sag ich ja nix aber da jetz aus ner mücke nen elefanten zu machen is der größte quatsch. Wenn dann muss sich um sowas der Atemschutzwart der jeweilige Wehr bzw Gemeinde kümmern aber nicht jeder selbst.
Mfg Alex
Ich wollte damit sagen, das ich dem Arzt nicht nachlaufen werde, und wenn das jetzt vorschrift ist das eine blutabnahme auch zwischen den 3 jahren gemacht werden muss, dann muss die manschaft vom wehrleiter/leiter atemschutz darauf hingewiesen werden, aber es muss sich da nicht jeder selbst erkundigen.
Mfg Alex
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