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Thema: Für alle die Angst vor Nadeln haben...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Miffw Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Wo seht das an offizeller stelle geschrieben?
    Speziell für Bayern!



    Qellen!
    Hab leider nur was von Niedersachsen gefunden...
    da aber die Grundsätze deutschlandweit sind spielt das ja keine Rolle...
    Sollte es dir nicht reichen .. es steht dir jederzeit frei, dich selbst an den bay. GUV zu wenden.
    http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=151&type=1
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Gut zu wissen! Man lernt doch nie aus.
    Rein theoretisch muss ja dann der Kommandant bei jeder Untersuchung selbst anwesend sein, weil er sich eigentlich nur so vom ordnungsgemäßen Ablauf überzeugen kann.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    OK, wieder was gelernt. Dann steht meiner Ausmusterung dieses Jahr nix mehr im Wege.

    Aber gut zu wissen was da so dahinter steht.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Gut zu wissen! Man lernt doch nie aus.
    Rein theoretisch muss ja dann der Kommandant bei jeder Untersuchung selbst anwesend sein, weil er sich eigentlich nur so vom ordnungsgemäßen Ablauf überzeugen kann.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Stand da nicht was von "Falls der Kommandant jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen Konsequenzen ziehen".
    Wenn er also davon nichts weiß, dann kann ihm auch keiner einen Strick draus drehen, denn daß er anwesend sein muss steht ja nicht da. Denke in diesem Fall schützt dann unwissenheit schon vor Strafe.
    Sollte hingegen jemand von solch einer unkorrekt durchgeführten Untersuchung berichten, dann muss der Kommandant tätig werden und ich denke mal daß er dann alle zurückliegenden Untersuchungen, die bei diesem Arzt durchgeführt wurden, bei einem anderen Arzt neu anordnen muss.
    Denke auch mal, daß eine Meldung an die GUV nötig ist, die dem Arzt dann bestimmt auch die Zulassung für solche Untersuchungen entzieht.

  5. #5
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    Wenn das so ist weiß der Arzt das ich nach der Blutentnahme nicht einsatzbereit bin... Da hauts mir immer den Kreislauf zamm... Naja ich hoffe nur das erst die Untersuchungen sind und dann die Blutentnahme!

  6. #6
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    Streng genommen mußt du eh extra zum Bluttest gehen.
    Denn es soll ja auch der Blutzucker im nüchternen Zustand festgestellt werden, daß geht aber schlecht.
    Denn wenn du das Belastungs EKG machst sollte man vorher schon frühstücken.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Denn wenn du das Belastungs EKG machst sollte man vorher schon frühstücken.
    Warum? Frühstückst Du vor jedem Brandeinsatz?

    Außerdem dient ein Belastungs-EKG nicht der Diagnostik eines Fitnessgrades sondern dem Erkennen von Stenosen in den Herzkranzgefäßen. Und die sind unabhängig von der akutenen Ernährungssituation.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Warum? Frühstückst Du vor jedem Brandeinsatz?
    Nein, aber
    1. ich hab noch nie nen Brandeinsatz mitgemacht, der anstrengender war als die Belastungübung bzw das Belastungs EKG.
    2. hast bei nem Einsatz soviel Adrenalin im Blut das dies auch überschattet wird.
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