Stand da nicht was von "Falls der Kommandant jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen Konsequenzen ziehen".
Wenn er also davon nichts weiß, dann kann ihm auch keiner einen Strick draus drehen, denn daß er anwesend sein muss steht ja nicht da. Denke in diesem Fall schützt dann unwissenheit schon vor Strafe.
Sollte hingegen jemand von solch einer unkorrekt durchgeführten Untersuchung berichten, dann muss der Kommandant tätig werden und ich denke mal daß er dann alle zurückliegenden Untersuchungen, die bei diesem Arzt durchgeführt wurden, bei einem anderen Arzt neu anordnen muss.
Denke auch mal, daß eine Meldung an die GUV nötig ist, die dem Arzt dann bestimmt auch die Zulassung für solche Untersuchungen entzieht.