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Thema: Vorgehen TH-VU

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    nö! Als Ersthelfer ist KEINE Anwendung von Medikamenten, Mitteln jeglicher Art erlaubt.
    Man darf nicht mal Desinfektionsmittel ohne ärztliche Anordnung verwenden.
    Seit 01.01.2008 ist (mal wieder) die Leitlinie der BAGEH (Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe, der gehören alle legal ausbildenden Organisationen an) zur Ersten Hilfe geändert! Einige Punkte:
    • andere Stabile Seitenlage
    • Fremdkörper können entfernt werden
    • Wunddesinfektion bei Bagatellverletungen mit Octenisept zugelassen (Octenisept wegen der geringen Allergieneigung)
    • Auswaschen von Wunden erlaubt bei Bagatellverletzungen
    • HLW einheitlich bei allen 30 Kompressionen/2 Beatmungen
    • Keine Druckpunktsuche mehr
    • ...


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Und das sind die Aufgaben, die die Feuerwehr bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchführen will?
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Die "Buckelarbeit" den Verletzten aus dem Gefahrenbereich zu bringen hatte schon immer die Feuerwehr! (Auch wenn ich selber in der Praxis als RA davon regelmäßig abweiche...)

    Aber die Frage ging ja in die Richtung "Was ist bei der Ausbildung der Hilfskräfte anders als bei der Laienausbildung?" Daher die Aufzählung.

    Zitat Zitat von Ritsch Beitrag anzeigen
    Und wenn der Patient dann allergisch auf das Desinfektionsmittel reagiert, weil man dies als Laie nicht aus dem Allergiepass ersehen konnte ? Wie erklärt man dann das dem Arzt. Es gibt allergische Reaktionen auf diverse Desinfektionsmittel, die den Zustand des Patienten stark verschlechtern können. (ist bei meiner Verwandschaft der Fall).
    Gruß Ritsch
    Wie gesagt: "Octenisept durch Laienhelfer bei Bagatellverletzungen erlaubt", sagt die BAGEH. Ich persönlich muss dies so im Kurs unterrichten obwohl ich davon nichts halte! Der Verletzte sollte mit "unveränderten Wunden" zum Arzt (Keine Creme, Puder, Wasser, Desi drauf, da es das Erscheinungsbild der Wunde verändert - die BAGEH hat aber dem Umstand Rechnung getragen, dass sowieso der überwiegende Teil der Ersthelfer kleine Wunden auswaschen und/oder desinfizieren).

    Link zur Arzneimittelinformation des Herstellers
    (Schülke & Mayr GmbH, Robert-Koch Str. 2, 22851 Norderstedt)
    (pdf): http://www.schuelke-mayr.com/downloa...ektion_ami.pdf
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Wie gesagt: "Octenisept durch Laienhelfer bei Bagatellverletzungen erlaubt", sagt die BAGEH. Ich persönlich muss dies so im Kurs unterrichten obwohl ich davon nichts halte! Der Verletzte sollte mit "unveränderten Wunden" zum Arzt (Keine Creme, Puder, Wasser, Desi drauf, da es das Erscheinungsbild der Wunde verändert - die BAGEH hat aber dem Umstand Rechnung getragen, dass sowieso der überwiegende Teil der Ersthelfer kleine Wunden auswaschen und/oder desinfizieren).[/url]
    ... und die Patienten mit Bagatellverletzungen, die lediglich mit einem Pflaster versorgt werden, sowieso nicht zum Arzt gehen.
    Abgesehen davon gehen wir in diesem Thema ja von einem VU aus, und der Frage, ob eine Crashrettung bereits ohne Rettungsdienst eingeleitet werden soll. Und in einem solchen Fall kenne ich keinen Notarzt, der sich vor Anlage einer VWK einen evtl. vorhandenen Allergiepaß durchliest. Und Wunden werden in den ersten Minuten auch nicht gleich desinfiziert.
    Auch Schienen bzw. Immobilisation kommt in der ersten Phase noch nicht zu Frage. Insofern: Welche qualifiziertere Ausbildung soll man einem Feuerwehrler den dann angedeihen lassen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    10.12.2001
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    2.651
    Mal das ganze etwas zusammengefasst:
    1. Alarm zu einem VU, Anfahrt, Feststellung, dass eine Person in dem Fzg ist
    2. bei Feststellung, dass keine Atmung da ist ==>SOFORT Crashrettung
    3. Verletzten an einem sicheren Ort ablegen (also NICHT direkt auf die linke Spur der "Warschauer Allee" (Autobahn 2) )
    4. Erste Hilfe leisten incl. aller erlernten/ausgebildeten Fähigkeiten, ggf. mit Immobilisation, Intubation, PVP/PVK, ...

    Fazit: ALLE Fw-ler MÜSSEN einen EH-Kurs mindestens alle 2 Jahre machen, der NICHT der Laienkurs ist, sondern der Kurs speziell für Hilforganisationen, damit sie alle geforderten/erforderlichen Maßnahmen beherrschen!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Mal das ganze etwas zusammengefasst:
    1. Alarm zu einem VU, Anfahrt, Feststellung, dass eine Person in dem Fzg ist
    2. bei Feststellung, dass keine Atmung da ist ==>SOFORT Crashrettung
    3. Verletzten an einem sicheren Ort ablegen (also NICHT direkt auf die linke Spur der "Warschauer Allee" (Autobahn 2) )
    4. Erste Hilfe leisten incl. aller erlernten/ausgebildeten Fähigkeiten, ggf. mit Immobilisation, Intubation, PVP/PVK, ...

    Fazit: ALLE Fw-ler MÜSSEN einen EH-Kurs mindestens alle 2 Jahre machen, der NICHT der Laienkurs ist, sondern der Kurs speziell für Hilforganisationen, damit sie alle geforderten/erforderlichen Maßnahmen beherrschen!
    genau so sollte es sein bei diesem VU ohne NA/RD ablaufen, Crashrettung heißt auch nicht maximalinversiv sondern mit mass und Ziel

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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