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Thema: Vorgehen TH-VU

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Wie gesagt: "Octenisept durch Laienhelfer bei Bagatellverletzungen erlaubt", sagt die BAGEH. Ich persönlich muss dies so im Kurs unterrichten obwohl ich davon nichts halte! Der Verletzte sollte mit "unveränderten Wunden" zum Arzt (Keine Creme, Puder, Wasser, Desi drauf, da es das Erscheinungsbild der Wunde verändert - die BAGEH hat aber dem Umstand Rechnung getragen, dass sowieso der überwiegende Teil der Ersthelfer kleine Wunden auswaschen und/oder desinfizieren).[/url]
    ... und die Patienten mit Bagatellverletzungen, die lediglich mit einem Pflaster versorgt werden, sowieso nicht zum Arzt gehen.
    Abgesehen davon gehen wir in diesem Thema ja von einem VU aus, und der Frage, ob eine Crashrettung bereits ohne Rettungsdienst eingeleitet werden soll. Und in einem solchen Fall kenne ich keinen Notarzt, der sich vor Anlage einer VWK einen evtl. vorhandenen Allergiepaß durchliest. Und Wunden werden in den ersten Minuten auch nicht gleich desinfiziert.
    Auch Schienen bzw. Immobilisation kommt in der ersten Phase noch nicht zu Frage. Insofern: Welche qualifiziertere Ausbildung soll man einem Feuerwehrler den dann angedeihen lassen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    10.12.2001
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    2.652
    Mal das ganze etwas zusammengefasst:
    1. Alarm zu einem VU, Anfahrt, Feststellung, dass eine Person in dem Fzg ist
    2. bei Feststellung, dass keine Atmung da ist ==>SOFORT Crashrettung
    3. Verletzten an einem sicheren Ort ablegen (also NICHT direkt auf die linke Spur der "Warschauer Allee" (Autobahn 2) )
    4. Erste Hilfe leisten incl. aller erlernten/ausgebildeten Fähigkeiten, ggf. mit Immobilisation, Intubation, PVP/PVK, ...

    Fazit: ALLE Fw-ler MÜSSEN einen EH-Kurs mindestens alle 2 Jahre machen, der NICHT der Laienkurs ist, sondern der Kurs speziell für Hilforganisationen, damit sie alle geforderten/erforderlichen Maßnahmen beherrschen!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Mal das ganze etwas zusammengefasst:
    1. Alarm zu einem VU, Anfahrt, Feststellung, dass eine Person in dem Fzg ist
    2. bei Feststellung, dass keine Atmung da ist ==>SOFORT Crashrettung
    3. Verletzten an einem sicheren Ort ablegen (also NICHT direkt auf die linke Spur der "Warschauer Allee" (Autobahn 2) )
    4. Erste Hilfe leisten incl. aller erlernten/ausgebildeten Fähigkeiten, ggf. mit Immobilisation, Intubation, PVP/PVK, ...

    Fazit: ALLE Fw-ler MÜSSEN einen EH-Kurs mindestens alle 2 Jahre machen, der NICHT der Laienkurs ist, sondern der Kurs speziell für Hilforganisationen, damit sie alle geforderten/erforderlichen Maßnahmen beherrschen!
    genau so sollte es sein bei diesem VU ohne NA/RD ablaufen, Crashrettung heißt auch nicht maximalinversiv sondern mit mass und Ziel

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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