Es ging hier streckenweise auch um den Begriff Sonderrechte.
Und daß jemand sich in seinem Privat-PKW Wegerechte auf dieser Weise "erschleicht" könnten manche penible Ordnungshüter auch nicht mit Freude sehen, selbst wenn nichts passiert.
Ich fahre hauptberufl. selbst einen Entstörwagen des ÖPNV und wurde auch schon in Polizeibegleitung zu einem VU geführt (Fahrzeug hat lediglich gelbe RKL). Nach einem Gespräch mit den Sherrifs erklärten mir diese daß das Nutzen von Wegerechten wie in diesem Fall einzig durch die Polizei angeordnet werden kann, die im übrigen auch einzig für Verkehrsregelungsmaßnahmen zuständig ist (und nicht die Feuerwehr, KatS, THW...)
Den Artikel habe ich sehr wohl richtig verstanden.
Es geht ja nicht darum wer wen verklagt hat, sondern darum, daß die Kommune dem Fahrer ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung zugeschickt hat.
Logisch daß der Fahrer, der sich ja nach §35 im recht sieht, gegen diesen Bescheid widerspruch einlegt. Das landet dann logischerweise vor dem gericht, wenn sich beide nicht einigen können.
Wer da nun vor Gericht zog ist letztendlich irrelevant, da es hier gar nicht darum geht, sondern um das Ergebnis der Verhandlung.




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