ich denke, das sind nachrückende Kameraden der TSF-Flotte, die keinen Platz mehr auf den Fzg. gefunden hatten.
ich denke, das sind nachrückende Kameraden der TSF-Flotte, die keinen Platz mehr auf den Fzg. gefunden hatten.
Greetz
Benni
und es ist üblich, dass die sich dann in die anrückenden Kräfte einreihen und auch die gleichen Rechte in Anspruch nehmen?
Gruß, Mr. Blaulicht
...üblich schon (regional unterschiedlich) aber nicht rechtens bzw. rechtliche Grauzone.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Coole Sache! Und wenn´s knallt? Vor allem: Wie kann man bei einer Übung zu spät kommen?
Gruß, Mr. Blaulicht
Also mein Auto geb ich nicht dafür her... kein Versicherungsschutz etc.
Wenns kein Platz gibt, und es wird keine andere Möglichkeit geschaffen, fahre ich wieder heim. Ende Gelände.
PS: Es gibt auch FFs die dann Sammelfahrten mit Ihren MTF machen... geht auch und ist rechtlich deutlich besser.
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Z.B. indem man bei der Übung (die ja fast allen NICHT bekannt ist!) eine weitere Anfahrt hat. Darum nennt sich das ganze ja auch "realitätsnahe ALARMübung", soll heissen, die meisten (außer die Übungsleitung) wissen bis zum Einsatzort nicht, dass es "nur" eine Übung ist!
??? §35 Abs1 !Da steht nichts von die Fahrzeuge der Feuerwehr (wie im Abs. 5a- "Fahrzeuge des Rettungsdiensts" - da sind nämlich wirklich nur die Fzge gemeint - "Feuerwehr" ist jedes einzelne Mitglied!)Zitat von StVO §35
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ja, aber beim §38 steht drin:
Damit müssten ja alle Einsatz-Privat-PKW ohne Signalanlage den anderen Einsatzfahrzeugen mit Signalanlagen Platz machen.§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Au8sserdem hätten die Privat-Einsatz-PKW keinerlei Wege-Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel an Kreuzungen etc.
Gruß, Mr. Blaulicht
Das ergibt sich besonders bei kleinen Wehren (1-2 TSF(/W)) und einer Mannschaftsstärke von über 15 Einsatzkräften. Hier liegt der Fehler dann schon im Berich der Planung und ein MTF/W wäre die optimale Lösung des Problems - der Könnte dann später sogar noch als "Personalshuttel" verkehren.
Gruß Carsten
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